Keine einheitliche Sterbehilfe in Schwyzer Altersheimen
Schwyzer Alters- und Pflegeheime sollen weiterhin selber entscheiden können, ob sie assistierte Sterbehilfe zulassen möchten.
Mit 68 zu 21 Stimmen lehnte der Schwyzer Kantonsrat am Mittwoch, 24. Mai 2023, die Erheblicherklärung einer SP-Motion ab, die eine einheitliche Regelung für alle Heime im Kanton Schwyz verlangt hatte.
Er stützt damit die geltende subsidiäre Regelung zur Sterbehilfe in den Alters- und Pflegeheimen.
In gewissen Altersheimen müssten die Bewohner «für den letzten Weg ihres Lebens ihr gewohntes Wohnumfeld verlassen», heisst es im Vorstoss.
Selbstbestimmung ist dar Schlüsselwort
Die Selbstbestimmung müsse auch am Lebensende möglich sein, sagte ein Sprecher der GLP, die die Motion unterstützte.
Daher müssten alle Heime Räumlichkeiten für die Sterbehilfe anbieten.
Redner der anderen Fraktionen von Mitte, SVP und FDP wiesen darauf hin, dass die Haltung der Alters- und Pflegeheime zur assistierten Sterbehilfe den Bewohnern bei deren Heimeintritt bekannt seien.
Das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende der Heiminsassen sei damit ausreichend berücksichtigt.