Die Gemeinde Neuenegg nennt Details zur Ortsplanungsrevision
Wie die Gemeinde Neuenegg mitteilt, wird für detaillierte Abklärungen bezüglich einer möglichen Bachumlegung im Areal Laupenstrasse ein Kredit bewilligt.
Der Gemeinderat beschliesst das Areal Laupenstrasse 15 bis 21 im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevision 2025 bis 2030 von der Wohn- und Arbeitszone WA2 respektive WA3 in eine Zone für Planungspflicht ZPP zu überführen.
Zudem soll in derselben Ortsplanungsrevision überprüft werden, ob eine Aufzonierung der Liegenschaften Laupenstrasse 23 bis 35 sinnvoll wäre.
Des Weiteren wird für detaillierte Abklärungen bezüglich einer möglichen Bachumlegung im Areal Laupenstrasse ein Kredit in der Höhe von 50'000 Franken bewilligt.