Wie die Gemeinde Erlenbach im Simmental mitteilt, sind Grundeigentümer an Strassen verpflichtet, dass das Lichtraumprofil jederzeit eingehalten wird.
Gemeinde Erlenbach
Gemeindeverwaltung Erlenbach - Nau.ch / Kilian Marti
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Daher ist es wichtig, dass die Pflanzen entlang von Strassen im Herbst nochmals zurückgeschnitten werden.

Damit kann sichergestellt werden, dass die Sträucher auch mit dem Gewicht vom Schnee den Abstand zur Strasse einhalten.

Nur so können die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sowie die effiziente Schneeräumung gewährleistet werden.

Mindestabstände für das Lichtraumprofil

Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 Zentimeter Abstand vom Fahrbahnrand haben.

Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,5 Meter Höhe hineinragen.

Über Geh- und Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 Zentimeter freizuhalten.

Zudem darf die Wirkung der Strassenbeleuchtung nicht beeinträchtigt werden.

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