Aufgrund des von der Gemeindeversammlung beschlossenen Laternenparkingreglements führt die Gemeinde entsprechende, periodisch durchgeführte Kontrollen durch. Hierzu bestimmt das Reglement:
- Das regelmässige Parkieren von Motorfahrzeugen über Nacht auf öffentlichem Areal stellt einen bewilligungspflichtigen gesteigerten Gemeingebrauch dar. Dies gilt auch dann, wenn nur teilweise öffentliches Areal beansprucht wird.
- Folgende Fälle sind nicht gebührenpflichtig: Das Fahrzeug wird in der Woche während höchstens einer Nacht parkiert; Monteure, Gelegenheitsarbeitende oder Feriengäste, die weniger als 30 Tage pro Jahr dauernden Aufenthalt in Gelterkinden haben.
Pro Monat werden zwei Kontrollfahrten jeweils zwischen 2 und 4 Uhr an verschiedenen Wochentagen durchgeführt. Dabei werden ausser den Privatstrasse alle Strassen abgefahren.
Pro Kontrollfahrt werden durchschnittlich 75 Fahrzeuge gesichtet. Auf der Kontrollfahrt werden alle Fahrzeuge mit Kennzeichen erfasst und im Büro ausgewertet. Fahrzeuge ohne Kennzeichen werden via Motorfahrzeugkontrolle oder Polizei ausfindig gemacht und angeschrieben. Lastwagen über 3.5 Tonnen und Anhänger werden jeweils sofort angeschrieben (gemäss Strassenverkehrsgesetz ist für diese Kategorien kein Nachtparking möglich).
Die Halter/innen von Fahrzeugen, welche in zwei Monaten dreimal gesichtet wurden, werden schriftlich auf die Gebührenpflicht hingewiesen. Wenn danach bei der Gemeinde innert 20 Tagen keine Rückmeldung eintrifft, dann wird automatisch eine Verrechnung bis zum nächsten Quartal ausgelöst. Derzeit sind 65 Nachtparkingbewilligungen ausgestellt.