Rickenbach BL: Hunde gehören im Waldbereich an die Leine
Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll möglichst auf störende Aktivitäten in sensiblen Gebieten verzichtet werden.
Auch gilt es, die Dämmerung und Nacht den Tieren im Wald zu überlassen. Im Frühling bekommen die Tiere ihren Nachwuchs und brauchen besondere Rücksicht.
Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt.
Gerade Waldränder sind ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum für bodenbrütende Vögel, Rehkitze und Junghasen.
Leinenpflicht für Hunde im Wald
Zum Schutz der Wildtiere gilt deshalb im Wald und am Waldrand bis am 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde.
Aber nicht nur die Tiere brauchen Schutz: Die jungen Blumen, Kräuter und Bäumchen, die neben den Wegen spriessen, sind sehr trittempfindlich.
Die Waldbesucher werden deshalb gebeten, auf den Wegen zu bleiben, Waldränder zu meiden und die Dämmerungs- und Nachtzeiten den Tieren im Wald zu überlassen.
In Naturschutzgebieten (zum Beispiel «Weier») gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr und auf Spiel- und Sportplätzen gilt ein Zutrittsverbot.