Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern in Thürnen
Wie die Gemeinde Thürnen mitteilt, haben Grundeigentümer bis 31. Mai 2022 Zeit, Bäume und Sträucher gemäss den Vorgaben Zurückschneiden.
Eigentümer respekitve Bewirtschafter von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Wegen, Trottoirs und Plätzen (auch an Flurwegen entlang von Waldrändern) werden ersucht, überlange Äste von Bäumen und Sträuchern zurückzuschneiden.
Gemäss den Normen des Tiefbauamtes des Kantons Basel-Landschaft müssen Äste die Fahrbahn in der Regel in der Höhe von mindestens 4,50 Metern und das Trottoir in der Höhe von mindestens 2,50 Metern überragen.
Weiter darf die Strassenbeleuchtung nicht beeinträchtigt werden, und Strassenschilder müssen sichtbar bleiben. Entlang von Strassenradien und –kreuzungen sind sichtbehindernde Bäume und Sträucher zu entfernen. Hecken entlang von Strassen sind auf die Höhe von 1,20 Metern zurückzuschneiden.
Von der Grenze zurückgesetzte Einfriedigungen dürfen die Höhe von 1,20 Metern um die Hälfte des Abstandes zur Grenze überschreiten. Generell ist auf die Verkehrssicherheit Rücksicht zu nehmen. Die Bevölkerung wird gebeten, dies zu beachten und bis zum 31. Mai 2022 umzusetzen.