Parlament schneidet alten Zopf ab bei Pensionskassen für Geistliche
Der Kanton Solothurn wird ab dem Jahr 2027 keine Staatsbeiträge mehr an die Pensionskassen der Landeskirchen bezahlen.
Der Kantonsrat hat am Mittwoch, 17. Mai 2023, grossmehrheitlich Ja gesagt zur Anpassung der entsprechenden Gesetze.
Nach einer Übergangsfrist wird die Kantonskasse um 400'000 Franken pro Jahr entlastet.
Die finanzielle Unterstützung der Kirchen in Form von Staatsbeiträgen an die Pensionskassen der Geistlichen erscheine heute angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung «nicht mehr zeitgemäss», hatte der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Kantonsrat geschrieben.
Unterstützung in Form des Finanzausgleichs
Regierungsrat Remo Ankli (FDP) sagte am Mittwoch, 17. Mai 2023, im Parlament, der Kanton unterstütze die Kirchgemeinden für ihre grossen sozialen Leistungen weiterhin.
Dafür gebe es jedoch andere Mittel, wie zum Beispiel den Finanzausgleich.
Das Parlament war sich weitgehend einig. Es sei richtig, dass «der alte Zopf abgeschnitten» werde, sagte Patrick Schlatter (Mitte).
«Eigentlich hätte man dies schon bei der Einführung des Pensionskassenobligatoriums 1985 tun sollen», sagte Heinz Flück (Grüne).
435'000 Franken gehen in die Pensionskassen für Geistliche
Der Antrag von Mathias Stricker (SP), die Übergangsfrist auf fünf Jahre zu verlängern, fand mit 35 Ja zu 57 Nein keine Mehrheit.
Stricker hatte argumentiert, dass die Landeskirchen noch auf andere Einnahmen verzichten müssten und man damit die Anpassung erleichtern würde.
Grundlage für die Zahlungen zugunsten der Angestellten der christkatholischen, römisch-katholischen und evangelisch-reformierten Landeskirchen sind drei in der Zeit von 1909 bis 1946 erlassene Gesetze.
Im laufenden Jahr zahlt der Kanton Solothurn 435'000 Franken in die Pensionskassen für Geistliche, wie aus der Botschaft hervorgeht.
2024 bis Ende 2026 werden Übergangsbeiträge ausgerichtet
Der Kanton kann die Zahlungen jedoch nicht einfach einstellen.
Wie das Parlament mit 88 Ja- zu wenigen Nein-Stimmen entschied, werden für die Zeit vom Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Januar 2024 bis Ende 2026 Übergangsbeiträge ausgerichtet.
640’000 Franken gehen an Pensionskasse der christkatholischen und evangelisch-reformierten Pfarrer (PKCRP), 576'000 Franken an die Basler Mauritius Pensionskasse, die 2021 die Versicherten der römisch-katholischen St.-Ursen-Vorsorgestiftung (SURS) übernahm.
Ab dem Jahr 2027 spart der Kanton dafür pro Jahr 400'000 Franken. Künftig müssen die Kirchgemeinden, die Synode und Pastoralräume sowie die Versicherten höhere Beträge in die Pensionskasse einzahlen.