Kanton St. Gallen führt zu wenig Lohndumping-Kontrollen durch

Der Kanton St. Gallen hat 2019 die vom Bund vorgegebene Anzahl Lohndumping-Kontrollen nicht erreicht. Kritik gibt es dazu vom kantonalen Gewerkschaftsbund.

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Ein Kontrolleur prüft auf einer Baustelle die Arbeitsbewilligung eines Arbeiters. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der Kanton St. Gallen hat 2019 die vom Bund vorgegebene Anzahl Lohndumping-Kontrollen nicht erreicht. Kritik gibt es dazu vom kantonalen Gewerkschaftsbund. Nun soll mehr Personal eingesetzt werden.

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit habe 249 in- und ausländische Betriebe und 1271 Personen auf Lohndumping und Scheinselbständigkeit überprüft, teilte der Kanton am Donnerstag mit. Ein Grossteil der Kontrollen betrafen das Baunebengewerbe und das verarbeitende Gewerbe.

«Mengenmässig hat St. Gallen damit die in der Leistungsvereinbarung mit dem Bund formulierte Vorgabe für 2019 nicht erreicht», heisst es weiter. Es seien bereits Massnahmen in die Wege geleitet worden: Der Kantonsrat habe im November 2019 zusätzliche Stellenprozente bewilligt. Damit sei gewährleistet, dass die Kontrollziele künftig erfüllt würden.

In einem Communiqué vom Donnerstagnachmittag kritisierte der kantonale Gewerkschaftsbund die seit Jahren «ungenügende Anzahl Kontrollen». Der Gewerkschaftsbund erwarte, dass die zusätzlichen Stellen «nun umgehend und vollständig besetzt werden». Als Grenzkanton sei St. Gallen beim Lohndumping durch entsandte Arbeitnehmende besonders betroffen.

Bei den Lohnkontrollen wurden bei 22 ausländischen Entsendebetrieben Lohnunterbietungen festgestellt, informierte der Kanton weiter. Das Amt habe mit allen Arbeitgebern Verständigungsverfahren durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen.

Bei den kontrollierten Schweizer Arbeitgebern resultierten zwölf Lohnunterbietungen, zwei betrafen Haushalte für hauswirtschaftliche Angestellte. Mit acht Arbeitgebern konnten Verständigungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Es wurden Lohnnachzahlungen oder Gehaltserhöhungen erreicht. Einer der Betriebe, mit denen das Verständigungsverfahren scheiterte, konnte die Abweichung begründen.

Die Kontrollen stehen im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der EU. Je nach Branche sind dafür die Tripartite Kommissionen oder Paritätische Berufskommissionen zuständig. Entscheidend dafür ist die Frage, ob es einen Gesamtarbeitsvertrag gibt oder nicht.

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