Kantonsrat bewilligt Beiträge an den geplanten Innovationspark Ost
Der St. Galler Kantonsrat hat am Montag Beiträge für die Gründung und den Betrieb des geplanten Innovationsparks Ost gutgeheissen. Der Ableger des Schweizerischen Innovationsparks muss vom Bundesrat noch bewilligt werden.
Vor fünf Jahren hatte der Bund ein Netzwerk des Schweizerischen Innovationsparks lanciert. Bisher gibt es fünf Standorte: Dübendorf, Lausanne, Allschwil, Villigen und Biel. Nach zwei fehlgeschlagenen Anläufen soll nun auch in der Ostschweiz - in der Stadt St. Gallen - ein Ableger entstehen.
Die Stiftung «Switzerland Innovation» hat letzte Woche das dritte St. Galler Bewerbungsdossier gutgeheissen. Nun braucht es noch die Zustimmung des Bundesrats, bis das Projekt für einen Innovationspark Ost definitiv starten kann. Dort sollen Unternehmen mit der Forschung direkt zusammenarbeiten können. Als Standort ist ein Gebäudekomplex an der Fürstenlandstrasse neben der Empa vorgesehen. Dazu kommt ein Aussenstandort in Buchs.
Trägerin des Innovationsparks Ost wird eine privatrechtliche Aktiengesellschaft sein. Mit dem Start wird in der zweiten Hälfte von 2021 gerechnet. Das Eigenkapital beträgt voraussichtlich drei Millionen Franken. Das Aktienkapital soll von öffentlichen und von privaten Aktionärinnen und Aktionären geäufnet werden. Aufgrund der Bedeutung des Innovationsparks Ost schlägt die Regierung vor, dass der Kanton mit einem Aktienkapital von 500'000 Franken die Rolle eines Ankeraktionärs einnimmt.
Dieses Aktienkapital werde nicht ausreichen, um die in der Aufbauphase anfallenden Aufwände zu tragen, schrieb die Regierung zur Vorlage. Aus diesem Grund soll der Kantonsrat als Anschubfinanzierung für den Betrieb zusätzlich einen A-fonds-perdu-Beitrag in der Höhe von 10 Millionen Franken bewilligen. Der Betrag würde zehn Jahr lang in jährlichen Tranchen zur Verfügung gestellt werden.
Im Rat wurde von der SP-Fraktion kritisiert, dass der Kanton die ganze Anschubfinanzierung übernehme. Ähnlich war die Haltung der SVP-Fraktion: Es handle sich um eine Luxusinvestition, an der sich die Privatwirtschaft nicht beteilige.
Die SVP verlangte in einem Antrag, dass die Anschubfinanzierung nur ausbezahlt werden solle, falls das Betriebsergebnis nicht ausreiche. Der Antrag wurde mit 72 gegen 22 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. Insgesamt war die Vorlage quer durch alle Fraktionen unbestritten.