Mehr Handlungsmöglichkeiten gegen Stalking im Kanton St. Gallen
Im Kanton St. Gallen gab es 2021 mehr Polizeieinsätze im häuslichen Bereich als im Jahr zuvor.
Seit Juli 2020 verfügt die Polizei im Kanton St. Gallen bei häuslicher Gewalt neben den Wegweisungen aus der gemeinsamen Wohnung über weitere Interventionsmöglichkeiten: Sie kann bei Stalking nach Trennungen ein Kontakt-, Annäherungs- oder Rayonverbot anordnen.
Im Jahr 2021 seien 77 Wegweisungen mit Rückkehrverbot und 93 Anordnungen zum Schutz vor Gewalt und Stalking ausgesprochen worden, teilte die St. Galler Polizei am Dienstag mit. Weil die häusliche Gewalt oft auch nach einer Trennung nicht ende, «dient diese Massnahme der Prävention von schweren Gewalttaten».
Insgesamt musste die Polizei von Stadt und Kanton im letzten Jahr 1448 Mal zu Familien und Paaren ausrücken. Kantonsweit waren dies durchschnittlich vier Einsätze pro Tag. Die Zahl der Einsätze ist in den letzten Jahren stetig angestiegen: 2020 waren es 1185 Fälle gewesen. 2019 wurden 1044 Interventionen gezählt. Wegen Stalking nach Trennungen wurden 170 Massnahmen wie Kontakt- und Annäherungsverbote verhängt.
Oftmals Gewalt eines Familienmitglieds
823 der Einsätze 2021 erfolgten aufgrund von Konflikten, die mit Beleidigungen, Anschreien und leichter psychischer Gewalt eskaliert waren. In 176 Fällen wurde die Polizei wegen gegenseitigen Tätlichkeiten gerufen. Bei 420 Interventionen musste sie gegen die Gewalttat eines Familienmitglieds vorgehen, und 29 Mal war Stalking der Grund der Intervention.
Gegenüber dem Vorjahr waren deutlich mehr Kinder und Jugendliche betroffen. Bei Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren sei die Hälfte der Interventionen - 66 von 132 Fälle - aufgrund von Auseinandersetzungen zwischen Eltern und Jugendlichen notwendig geworden. In mehr als der Hälfte dieser Einsätze seien verbale Konflikteskalationen der Auslöser gewesen, heisst es in der Mitteilung.