Wegen des Verkehrslärms in der Stadt St. Gallen soll bis 2028 auf einem grossen Teil des Strassennetzes etappenweise Tempo 30 eingeführt werden.
St. Gallen
Blick auf die Stadt St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Darauf haben sich Kanton und Stadt St. Gallen geeinigt. Das Konzept geht nun in die Vernehmlassung.

Auslöser für das am Mittwoch, 12. Oktober 2022, gemeinsam von Stadt und Kanton vorgestellte Verkehrskonzept sind Vorgaben des Bundes.

In der Lärmschutzverordnung wird verlangt, dass die Bevölkerung vor übermässigem Strassenlärm geschützt werden muss. Dafür wurden Grenzwerte festgelegt.

Temporeduktionen als einzige Möglichkeit

In der Stadt St. Gallen seien 11'000 Menschen von zu viel Verkehrslärm betroffen, erklärte Susanne Hartmann (Mitte), Vorsteherin des kantonalen Baudepartements, vor den Medien.

Es brauche deshalb Massnahmen. In dichten Siedlungsräumen könnten infrastrukturelle Massnahmen nur eingeschränkt umgesetzt werden, sagte Stadtrat Markus Buschor (parteilos).

Oft blieben Temporeduktionen die einzige Möglichkeit, um den Lärm zu reduzieren. Die Projektierung sei aber «ein Minenfeld von widersprüchlichen Interessen».

Ähnliche Massnahmen in Lausanne

Im gemeinsam erarbeiteten Konzept gibt es vier Stufen, die bis 2028 etappenweise umgesetzt werden. Der erste Schritt ist die Einführung von Tempo 30 in der Nacht.

Für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr soll die Geschwindigkeitsbeschränkung für den grössten Teil des innerstädtischen Strassennetzes gelten.

Eine ähnliche Massnahme habe Lausanne im letzten Jahr eingeführt, hiess es an der Medienorientierung.

Später kann die Tempolimite ausgedehnt werden

In den folgenden Etappen werden die Zonen vergrössert, in denen Tempo 30 auch tagsüber gilt, um den Lärm auch dort zu verringern.

Ein Kriterium für den Ausbau ist, dass der öffentliche Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Später soll die Tempolimite beispielsweise auch auf grössere Abschnitte der Zürcher- oder der Rorschacherstrasse und damit auf die Längsachsen der Stadt ausgedehnt werden.

In dieser Phase der Umsetzung muss mit Ausgaben für den öffentlichen Verkehr gerechnet werden.

Massnahmen können «emotionale Reaktionen» auslösen

Bauliche Massnahmen braucht es für die Tempo-30-Zonen kaum. Nur die Signalisation muss angepasst werden. Es handle sich deshalb um eine sehr kostengünstige Lösung.

Die konkrete Einführung ist ab 2024 mit der ersten Etappe vorgesehen. Dafür brauchte es unter anderem Verfügungen des St. Galler Stadtrats, gegen die Einsprachen möglich sind.

Regierungsrätin Hartmann ist sich bewusst, dass die Massnahmen umstritten sind und «emotionale Reaktionen» auslösen können.

Man habe sich aber auf ein sehr pragmatisches Vorgehen geeinigt. Die Notwendigkeit sei ausgewiesen.

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