St. Gallen: Räuber fordern Geld und Halskette

Am Dienstag kam es in St. Gallen zu zwei Raubüberfällen. In einem Fall forderten die Täter mit einem Messer Bargeld. In zweiten Falls stahlen Diebe eine Kette.

Bewaffneter Raubüberfall
Bewaffneter Raubüberfall. - Kantonspolizei St. Gallen

Das Wichtigste in Kürze

  • In St. Gallen wurden am Dienstag zwei Raubüberfälle angezeigt.
  • Auf der Marktgasse forderten zwei Jugendliche mit einem Messer Geld.
  • In der Webergasse stahlen zwei Jugendliche unter Gewaltandrohung eine Kette und eine Uhr.
  • Die Kantonspolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Am Dienstag sind bei der Kantonspolizei St. Gallen zwei Raube angezeigt worden. Kurz nach 15 Uhr erhielt die Stadtpolizei St. Gallen die Meldung, wonach ein 17-jähriger Jugendlicher an der Marktgasse von zwei unbekannten männlichen Personen im Alter zwischen 16 und 20 Jahren angesprochen wurde.

Sie hätten von ihm mit einem Messer Geld gefordert. Sie durchsuchten seine Jackentaschen und flüchteten danach ohne Deliktsgut in Richtung Innenstadt.

Einer der Täter hatte eine helle Hautfarbe, der zweite eine eher dunklere. Beide hatten schwarze, kurz geschnittene Haare, wobei einer grösser als der andere beschrieben wurde. Beide trugen dunkle Kleider.

Zwei Jugendliche drohen mit Gewalt

Am selben Nachmittag erstatteten drei Jugendliche im Alter von 13 und 15 Jahren Anzeige gegen zwei unbekannte Jugendliche im Alter von 15 bis 16 Jahren.

Polizeieinsatz
Polizeieinsatz (Symbolbild): Kantonspolizei St. Gallen. - Kantonspolizei St. Gallen

Sie waren um circa 16 Uhr an der Webergasse auf die Unbekannten gestossen und von ihnen unter Gewaltandrohung zur Herausgabe von Geld aufgefordert worden.

Einer der Geschädigten händigte den Tätern daraufhin eine Halskette und eine Armbanduhr aus, worauf die Täter flüchteten. Beide Täter hatten dunkle Hautfarbe und schwarzbraune Haare, wobei einer der Täter als leicht grösser beschrieben wurde.

Bei den Delikten wurde niemand verletzt. Die Kantonspolizei St. Gallen hat die Ermittlungen in beiden Fällen übernommen. Ob die Fälle zusammenhängen ist Gegenstand der Ermittlungen.

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