St. Gallen und Ausserrhoden ermöglichen Corona-Reiseimpfungen
Die zweite Booster-Impfung ist aktuell nur für Menschen mit einer schweren Immunschwäche mit ärztlichen Attest zugelassen, wie die St. Galler Staatskanzlei und die Ausserrhoder Kantonskanzlei am Freitag, 24. Juni 2022, mitteilten. Nun ermöglichen die beiden Kantone einen zweiten Booster auch aus nichtmedizinischen Gründen.
Das Angebot gilt für Personen ab zwölf Jahren, deren letzte Impfung mindestens vier Monate zurückliegt. Der Bundesrat hat entschieden, dass die Kantone eine solche zweite Auffrischungsimpfung gegen Selbstbezahlung ermöglichen können. Der zweite Booster kostet 60 Franken.
Die Impfung wird in den vier regionalen Impfzentren in St. Gallen, Wil, Rapperswil-Jona und Buchs ab dem 29. Juni 2022 angeboten. Interessierte müssen vorgängig einen Termin buchen. Die Online-Anmeldung ist ab Dienstag, 28. Juni 2022, aufgeschaltet.
Die meisten Länder erlauben derzeit Einreisen mit einer vollständigen Grundimmunisierung gegen Corona, also zwei Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff oder einer Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson und Johnson. Einzelne Länder verlangen nach einer Zeit von zumeist 270 Tagen eine Booster-Impfung.