St. Galler Bürgerliche wehren sich gegen flächendeckendes Tempo 30
Der Städteverband fordert auf allen Strassen im Siedlungsgebiet Tempo 30. Die bürgerlichen Fraktionen des Kantonsrats sind gegen die Einführung in St. Gallen.
Im Rahmen der Frühjahrssession reichten die bürgerlichen Fraktionen des Kantonsrats diesbezüglich eine gemeinsame Motion ein.
Die Stadt St. Gallen leitet einschneidende Massnahmen zum Lärmschutz ein. Das neue Tempo-Regime soll schrittweise eingeführt werden. Der Kanton und die Stadt haben dazu gemeinsam ein Konzept erarbeitet.
In einem ersten Schritt soll ab Frühling 2024 auf fast allen Hauptstrassen nachts von 22 bis 6 Uhr nur noch 30 Kilometer pro Stunde schnell gefahren werden.
Es sei offensichtlich vorgesehen, das Modell der Stadt St. Gallen nach Einführung auch auf andere Gemeinden im Kanton zu übertragen, heisst es in der Motion, welche SVP-, die FDP- und die Mitte-Fraktion in der Frühjahrssession einreichten.
Tempo 30 nur in Ausnahmefällen
Die drei bürgerlichen Fraktionen sind der Meinung, dass Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen nur in Ausnahmefällen signalisiert werden soll.
Tempo 30 verlangsame nicht nur den Individualverkehr, sondern auch den strassengebundenen öffentlichen Verkehr sowie den für die Wirtschaft zentralen Güterverkehr.
Die bürgerlichen Fraktionen fordern eine Änderung des Strassengesetzes, die klar besagt, dass auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich die bundesrechtlich vorgesehene Höchstgeschwindigkeit zu signalisieren ist.