St.Gallen: Fahrunfähige und alkoholisierte Verkehrsteilnehmer

Zwischen Dienstagmorgen und Mittwochmorgen hat die Kantonspolizei St.Gallen diverse Verkehrsteilnehmende angehalten.

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Ein Wagen der Polizei St. Gallen. (Symbolbild) - Kantonspolizei St. Gallen

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Dienstag und Mittwoch hat die Kantonspolizei St. Gallen mehrere Lenker angehalten.
  • Die Fahrer waren teilweise alkoholisiert und fahrunfähig unterwegs.

Am Dienstagmorgen, kurz vor 9.30 Uhr, ist es in Bütschwil zu einem Selbstunfall eines Autos gekommen. Dabei prallte das Auto eines 69-Jährigen in einen am rechten Fahrbahnrand befindlichen Inselpfosten mit Baum.

Ohne sich um den verursachten Schaden zu kümmern, setzte der Mann seine Fahrt fort. Die alarmierte Polizeipatrouille traf wenig später in der Nähe das Unfallauto samt Fahrer an. Dieser wurde als fahrunfähig eingestuft. Nebst einer Blut- und Urinprobe musste er auch seinen Führerausweis abgeben.

Widnau: Unfall zwischen zwei Autos

Ebenfalls am Dienstagmorgen ist es in Widnau, kurz nach 11 Uhr, auf der Autobahn A13 zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Autos gekommen. Ein 47-jähriger Mann kollidierte bei einem Fahrstreifenwechsel mit dem Heck des Autos eines vor ihm fahrenden 50-Jährigen.

In der Folge gerieten beide Autos ins Schleudern und kamen schliesslich auf dem Überholstreifen zum Stillstand. Es entstand Sachschaden im Wert von mehreren zehntausend Franken. Der 47-Jährige war in fahrunfähigem Zustand unterwegs gewesen. Er musste seinen Führerausweis sowie eine Blut- und Urinprobe abgeben.

Wittenbach: Fahrunfähiger Lenker

Am Dienstagabend, kurz vor 18 Uhr, ist es in Wittenbach zu einem Selbstunfall mit einem Auto gekommen. Ein 65-jähriger Autofahrer prallte beim Manövrieren mit seinem Auto in die Terrassentüre eines Restaurants.

Die Kapo SG bei einer Verkehrskontrolle. (Symbolbild). - Kanton St.Gallen - Kanton St.Gallen
Die Kapo SG bei einer Verkehrskontrolle. (Symbolbild). - Kanton St.Gallen - Kanton St.Gallen - Nau.ch / Nico Leuthold

Eine ausgerückte Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen konnte den Mann an der Unfallstelle antreffen und stufte ihn als fahrunfähig ein. Nebst einer Blut- und Urinprobe musste er auch seinen Führerausweis abgeben. Es entstand Sachschaden im Wert von mehreren tausend Franken.

Autobahn A1: Führerausweis aberkannt

Kurz danach, um 18.30 Uhr, wurde der Kantonalen Notrufzentrale ein Lastwagen in einer Notnische der Autobahn A1, Höhe Goldach, gemeldet. Diesem war der Treibstoff ausgegangen. Die ausgerückte Patrouille führte beim 38-jährigen Fahrer eine Atemalkoholmessung durch, welche einen zu hohen Wert ergab. Der Mann musste eine Blut- und Urinprobe abgeben. Zudem wurde ihm der Führerausweis aberkannt.

«Stop Polizei»-Matrix nicht beachtet

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch waren ebenfalls mehrere Verkehrsteilnehmer fahrunfähig oder alkoholisiert mit ihren Autos unterwegs. Eine 38-jährige Autofahrerin wurde in St. Margrethen kurz nach 1.30 Uhr einer Verkehrskontrolle unterzogen. Sie hielt erst nach mehrmaligem Missachten der «Stop Polizei»-Matrix an. Aufgrund ihres Zustandes wurde sie als fahrunfähig eingestuft. Zudem wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe verfügt und ihr Führerausweis auf der Stelle abgenommen.

In Marbach wurde kurz nach Mitternacht anlässlich einer Verkehrskontrolle ein 59-jähriger Mann in seinem Auto angehalten. Auch er war in fahrunfähigem Zustand unterwegs und musste nebst einer Blut- und Urinprobe auch seinen Führerausweis abgeben.

Uznach: Alkoholisiert unterwegs

In Uznach wurden am Dienstagabend sowie kurz nach Mitternacht zwei alkoholisierte Verkehrsteilnehmer angehalten. Bei einem 35-jährigen Mann sowie einem 58-jährigen Mann ergaben die Atemalkoholmessungen einen jeweils zu hohen Wert. Beide wurden mit einem mehrstündigen Fahrverbot belegt.

Alkoholtestgerät
Ein Alkoholtestgerät in der Hand eines Polizisten. (Symbolbild) - keystone

Auch in Neuhaus waren zwei Autofahrer alkoholisiert unterwegs. Kurz nach 2 Uhr wurden ein 29-Jähriger und ein 26-jähriger Mann kurz nacheinander kontrolliert. Beide wiesen bei der Atemalkoholmessung einen zu hohen Wert auf und wurden mit einem mehrstündigen Fahrverbot belegt.

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