Die St. Galler Regierung hat in der Antwort auf einen Vorstoss über die Pläne für die Liegenschaften der bald geschlossenen Spitäler informiert.
Spital Wattwil
Das Spital Wattwil. - srft.ch

Im Brennpunkt steht Wattwil, wo sich die Einschätzungen von Regierung und Gemeinde stark unterscheiden. Die SP-Fraktion hat in der Aprilsession von der St. Galler Regierung Auskünfte zu den konkreten Plänen für die Spitalliegenschaften in Altstätten, Flawil, Rorschach und Wattil verlangt. Gefragt wurde etwa nach den Absichten, Immobilien inklusive Landflächen «deutlich unter Wert» zu verkaufen.

Wohl auch wegen der anstehenden Abstimmung über das Referendum «Spital Wattwil erhalten» vom 13. Juni, hat die Regierung bereits Stellung genommen. In ihrer Antwort finden sich unter anderem auch die Bilanzwerte der Spitalgebäude. Die Unterschiede sind gross.

Ruhig blieb es bisher um die Pläne für Rorschach. Das Spitalgebäude ist mit 3,5 Millionen und der Boden mit 3,2 Millionen Franken verbucht. Die Liegenschaft wird noch als Ambulatorium genutzt, bis ein Gesundheits- und Notfallzentrum an einem anderen Standort bereitsteht. Danach steht ein Abbruch an. Denkbar sei eine Umnutzung des Areals in ein Wohngebiet, so die Regierung.

Bei der Übernahme der früheren Gemeindespitäler durch den Kanton wurde für die Kommunen jeweils ein befristetes Rückkaufsrecht vertraglich festgehalten. Es kommt zum Tragen, wenn am Standort kein Akutspital mehr betrieben wird. Für Rorschach ist dieses Recht bereits 2008 abgelaufen.

Völlig anders ist die Situation in Wattwil. Dort ist die rechtliche Ausgangslage strittig. Die seit 2014 sanierte und erweiterte Spitalliegenschaft hat einen Buchwert von 55,4 Millionen Franken. Dazu kommt Boden für 3 Millionen Franken. Die private Solviva AG will das Spital unter anderem für die Langzeitpflege umnutzen und 34 Millionen Franken investieren.

«Die grösste Wertberichtigung wird für den Standort Wattwil resultieren», schreibt die Regierung. Den von der Solviva AG angebotenen Preis erwähnt sie nicht. Es sind rund 10 Millionen Franken, wie das Unternehmen wiederholt mitgeteilt hat.

Die Regierung stellt weiter fest, das Rückkaufsrecht komme für die Gemeinde Wattwil nicht zum Tragen. Es laufe am 31. Dezember 2022 aus. Weil aber am Standort Wattwil über diesen Zeitpunkt hinaus ein akutsomatisches Spital betrieben werde, sei die rechtliche Grundlage nicht gegeben. Geplant ist ein Weiterbetrieb mindestens bis Mitte 2023.

Diese Auffassung wird allerdings von der Gemeinde Wattwil in Frage gestellt. Sie hat ihr Vorkaufsrechts schriftlich eingefordert. In einer kürzlich veröffentlichten Mitteilung verlangt sie «eine Prüfung der vertraglichen Verpflichtung durch einen unabhängigen Rechtsexperten». Die Gemeinde weist unter anderem darauf hin, dass die Solviva AG bereits 2022 mit den Bauarbeiten beginnen wolle.

Kaum Diskussion gibt es an den anderen beiden Standorten, an denen Spitäler geschlossen werden. Das Gebäude in Flawil ist mit einem Wert von 5,3 Millionen Franken verbucht. Das Spitalgebäude wird Mitte Juni 2021 geschlossen und danach abgebrochen. Ebenfalls die Solviva AG plant auf den Areal ein Zentrum für Gesundheits- und Therapieleistungen sowie für spezialisierte Langzeitpflege und will bis zu 35 Millionen Franken investieren.

In Altstätten, wo der 2014 an einer Volksabstimmung bewilligte Umbau gestoppt wurde, hat das Spitalgebäude noch einen Bilanzwert von 2,4 Millionen Franken. Der nächste Schritt ist nun eine Neukonzeption als Gesundheits- und Notfallzentrum, das spätestens 2027 öffnen soll. In Altstätten und in Flawil sind laut Regierung die Rückkaufsrechte jeweils seit mehr als zehn Jahren abgelaufen.

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