Täter nicht schuldfähig - Gericht befindet über Massnahme
Schweizer steht wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht
Ein 44-jähriger Schweizer, der im August 2017 in der St. Galler Innenstadt einen jungen Mann mit dem Messer tödlich verletzte, steht heute Donnerstag vor dem Kreisgericht St. Gallen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine kleine Verwahrung. Am 4. August 2017 kurz nach 18 Uhr war an der Marktgasse in St. Gallen ein damals 22-jähriger Schweizer vor einem Café schwer verletzt worden. Ein heute 44-jähriger Mann wurde danach verdächtigt, den jungen Mann mit einem Messer attackiert zu haben. Das Opfer verstarb vier Tage nach dem Angriff im Spital. Laut Anklageschrift glaubte der Beschuldigte, ein Mitglied eines «Sexporno-Filmrings» und Verkäufer von brutalen Porno-Videos töten zu müssen. Den Auftrag soll er von ehemaligen Kandidatinnen von Schönheitswettbewerben und besorgten Müttern erhalten haben. Das Opfer hatte er zufällig ausgesucht, er glaubte im 22-Jährigen «seine Zielperson» erkannt zu haben.
Im Wahn gehandelt
Der Beschuldigte war gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten zum Tatzeitpunkt schuldunfähig. Er leide an einer bekannten paranoiden Schizophrenie. Zur Tatzeit habe er sich in einem Wahn bewegt und sei nicht mehr in der Lage gewesen, die Realität wahrzunehmen. Die Staatsanwaltschaft beantragt im «selbständigen Massnahmenverfahren» eine stationäre therapeutische Massnahme (kleine Verwahrung). Dieses spezielle Verfahren ist relativ selten. Es kommt am Donnerstag aber trotzdem zur Verhandlung. Die Eltern und Geschwister des Opfers wollen vor Gericht eine Zivilforderung geltend machen. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 26. Februar 2018 im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Falls das Gericht eine stationäre therapeutische Massnahme verhängt, kann diese in einer ersten Phase maximal fünf Jahre dauern. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.