Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Gemeinde Berneck
Gemeinde Berneck

St. Margrethen,

Die Gemeindeverwaltung Berneck veröffentlicht am 14. Juni 2019 aktuelle Informationen.

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Die Gemeinde Berneck setzt die Installation von intelligenten Stromzähler fort

Die Gemeinde Berneck macht sich fit für die Energiezukunft. Nach dem erfolgreichen Pilotprojekt von 2017 im Gebiet Brändlihang, Heerbrugg, werden in den kommenden Jahren alle Haushaltstromzähler durch intelligente Stromzähler – sogenannte Smart Meter – ersetzt. Sie ermöglichen u. a. die Fernablesung der Zählerstände und ersetzen die Rundsteuerung für Geräte wie Boiler oder Wärmepumpen.

Als nächstes werden im 2019 die Liegenschaften in den Bereichen Wisen-, Bogenund Wisenbüntelistrasse sowie Hinterburg umgerüstet. Die betroffenen Personen werden persönlich angeschrieben.

Im 2017 wurden im Rahmen des Pilotprojektes ca. 120 Stromzähler rund um den Brändlihang durch Smart Meter ersetzt. Sie sind seither störungsfrei im Einsatz und haben sich bewährt. Nachdem zwischenzeitlich klar ist, dass auch nach Revision der Eichvorschriften herkömmliche mechanische Wasserzähler verwendet werden können, hat auf Antrag der technischen Betriebsleitung der Gemeinderat entschieden, das Projekt fortzusetzen und weiterhin mechanische Wasserzähler zu verwenden.

Etappenweiser Einbau

Der Ersatz erfolgt in geografischen Etappen basierend auf den Transformatorenkreisen.

Ab Juli 2019 werden in der Wisen-, Bogen- und Wisenbüntelistrasse und im Quartier Hinterburg die nächsten Etappen umgesetzt. Die Grundeigentümerinnen und -eigentümer wie auch die Mieterinnen und Mieter werden schriftlich über den Wechsel des Stromzählers informiert. Der Zähleraustausch und die Anpassung an die Steuerungskomponenten erfordern einen geplanten Stromunterbruch von fünf bis zehn Minuten. Das beauftragte Unternehmen zeigt den individuellen Termin für den Zähleraustausch den Kunden an und gibt eine detaillierte Information ab. Für die Kunden ergeben sich mit dem Zählerwechsel keine Veränderungen.

Um auch die Zählerstände des Wasserzählers via Smart Meter auslesen zu können, werden die Wasseruhren mit einem Kommunikationsmodul ergänzt. Je nach Art der Wasseruhr muss diese zuerst ausgetauscht werden.

Technologiewechsel Rundsteuerung

Mit dem Wechsel der Haushaltstromzähler geht für die Gemeinde Berneck auch ein Technologiewechsel zur Ablösung der Rundsteuerung einher. Die Smart Meter übernehmen neu die Funktionen der heutigen Rundsteuerungsanlage und bieten dabei wesentliche Vorteile. Neu besteht die Möglichkeit, den Verbrauch für die Rechnungsstellung fernauszulesen. Die manuelle Zählerauslesung vor Ort entfällt und eine stichtaggenaue Rechnungsstellung (z. B. bei Mieterwechsel) ist möglich. Ebenfalls werden die Rahmenbedingungen für die volle Marktöffnung, die eine vierteljährliche Ablesung des Stromverbrauchs vorsieht, durch den Zählerwechsel umgesetzt.

Bereit für die Energiezukunft

Smart Meter zählen gemäss Bundesamt für Energie (BFE) zu einer der möglichen Massnahmen der Energiestrategie 2050. Durch die Installation von intelligenten Stromzählern und der möglichen zukünftigen Verknüpfung mit einem Kommunikationsnetz sollen z. B. «Stromfresser» aufgedeckt und allenfalls eine Reduktion des Energieverbrauchs realisiert werden. Smart Meter allein sparen noch keine Energie, sondern erst das geänderte Verbrauchsverhalten der Kunden und die Einbindung in die zukünftigen intelligenten Stromnetze (Smart Grid).

Mit dem Einbau der intelligenten Stromzähler vollzieht die Gemeinde Berneck einen ersten Schritt in Richtung Smart Grid. Ein solches System umfasst die kommunikative Vernetzung der gesamten Energieversorgungskette vom Erzeuger bis zum Verbraucher.

Abstimmungen vom 30. Juni 2019

Am Sonntag, 30. Juni 2019, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, finden statt:

Kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlagen:

- Kantonsratsbeschluss über den Bau des Klanghauses Toggenburg

- Kantonsratsbeschluss über die Erstellung des Campus Platztor der Universität St. Gallen

Briefliche Abstimmung

Jede/r Stimmberechtigte kann die Stimme brieflich abgeben. Eine genaue Anleitung befindet sich auf dem Stimmausweis. Die Urnenöffnungszeiten sowie die Möglichkeit der vorzeitigen persönlichen Stimmabgabe sind ebenfalls auf dem Stimmausweis ersichtlich.

Unbenützter Ablauf fakultatives Referendum Inkorporationsvereinbarung

Der Gemeinderat genehmigte am 20. November 2018 die Inkorporationsvereinbarung mit der Primarschulgemeinde Berneck. Mit der Vereinbarung löst sich die Primarschulgemeinde Berneck auf und wird auf die neue Amtsdauer per 1. Januar 2021 in die politische Gemeinde Berneck inkorporiert.

Die Vereinbarung unterstand vom 29. April bis 7. Juni 2019 dem fakultativen Referendum.

Innerhalb der gesetzten Frist wurde kein Referendum ergriffen. Die Inkorporationsvereinbarung zwischen der politischen Gemeinde Berneck und der Primarschulgemeinde Berneck wird somit mit der Genehmigung durch das Departement des Innern und das Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen rechtsgültig.

Die Gemeinderäte Au und Berneck trafen sich zum alljährlichen Austausch Die Gemeinderäte Au und Berneck trafen sich am 11. Juni 2019 in Au im Rahmen des jährlichen Austauschs. Dabei informierte Gemeindepräsident Christian Sepin über den aktuellen Stand der Sportanlagen Tägeren, die Bauarbeiten beim Kirchweg im Zusammenhang mit der Gesamtplanung Dorfzentrum Au, der aktuellen Revision der Nutzungsplanung Au sowie die Überlegungen zur Verkehrsentflechtung Zoll / Autobahnanschluss Au. Gemeindepräsident Bruno Seelos orientierte die Räte über die laufenden Projektierungsarbeiten beim Hochwasserschutzprojekt Littenbach-Äächeli der Gemeinden Au und Berneck. Die Bevölkerung wird voraussichtlich im Herbst 2019 wieder über den aktuellen Planungsstand informiert.

Der Gemeinderat Berneck hat zudem

… die Änderung zum Strassenbauprojekt «Schüllenstrasse Abzweiger GS 1835, Gemeindestrasse 3. Klasse» in Anwendung von Art. 38 Abs. 1 StrG genehmigt. Die Strassenlage sowie der Teilstrassenplan bleiben unverändert.

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