In Rheineck wird die Wasserentnahme zum Teil beschränkt
Wie die Gemeinde Rheineck mitteilt, schränkt das Amt für Wasser und Energie den Wasserbezug für den Gemeingebrauch ab 15. Juli 2023 bis auf Weiteres ein.
Die Pegelstände der Flüsse und Seen haben an vielen Orten saisonale Tiefststände erreicht.
Die Wassertemperaturen erreichten in manchen Flüssen und Bächen bereits Werte, die für Wasserlebewesen lebensbedrohlich sind.
Deshalb schränkt das Amt für Wasser und Energie den Wasserbezug für den Gemeingebrauch aus kleineren Oberflächengewässern ab Samstag, 15. Juli 2023, bis auf Weiteres ein.
Betroffene Regionen
Betroffen sind die Regionen St.Gallen-Rorschach, Rheintal, Linthgebiet, Unter- und Obertoggenburg, Neckertal und Fürstenland.
In den sieben Regionen wurde die Gefahrenstufe für Trockenheit «erhebliche Gefahr» von zwei auf drei erhöht.
Mit einer Allgemeinverfügung untersagt das Amt für Wasser und Energie in diesen Regionen ab Samstag, 15. Juli 2023, Wasserentnahmen zum Gemeingebrauch aus Oberflächengewässern bis auf Widerruf.
Das bedeutet, dass Wasserentnahmen ohne Bewilligung, wo sonst bis zu 50 Liter pro Minute zulässig sind, sofern für das Gewässer keine negativen Auswirkungen entstehen, verboten sind.
Möglichkeiten zur Wasserentnahme
Kurzzeitige Entnahmen für das Befüllen von Viehtränkestellen sind erlaubt. An der Entnahmestelle darf das Wasser nicht aufgestaut werden.
Das Verbot gilt für alle Fliessgewässer und stehenden Gewässer wie Weiher und Teiche mit den unten aufgeführten Ausnahmen.
In den genannten Regionen darf aus dem Bodensee, dem Zürich-Obersee, dem Alpenrhein, dem Alten Rhein bei Diepoldsau, dem Rheintaler Binnenkanal, dem Linthkanal und der Thur bis Wattwil weiterhin Wasser bezogen werden.
Verstösse werden zur Anzeige gebracht
Wasserentnahmen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, sind ohne Bewilligung ohnehin nicht erlaubt und werden zur Anzeige gebracht.
Für die Kontrolle der Massnahmen sind die Gemeinden verantwortlich.
Je nach Entwicklung der Niederschlagssituation können die Einschränkungen auf weitere Regionen ausgeweitet oder auch bewilligte Entnahmen eingeschränkt werden.
Die betroffenen Personen werden in diesem Fall schriftlich informiert.
Bewässerungen in den Morgenstunden oder während der Nacht
Damit sich die Lage entspannt, sind flächendeckende und lang anhaltende Niederschläge nötig.
Starke, aber kurze Niederschläge wie in den letzten Tagen mindern die Auswirkungen der Trockenheit nur vorübergehend.
Das Gebot, haushälterisch mit Wasser umzugehen, gilt unabhängig von der aktuellen Situation.
Ebenso soll vor allem dann bewässert werden, wenn die Verdunstung gering ist. Das heisst bei starker Bewölkung, in den Morgenstunden oder während der Nacht.
Die Waldbrandgefahrenstufe ist «erheblich»
Für die Waldbrandgefahrenlage gilt für den ganzen Kanton Gefahrenstufe drei «erheblich».
Das bedeutet, das Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfacht werden darf, das Feuer immer beobachtet werden muss und Funkenwurf sofort gelöscht werden muss.
Den Anweisungen der lokalen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten.