Überbrückungsmassnahmen für Wiesenrainbrücke genehmigt

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St. Margrethen,

Widnau, Vorarlberg und St.Gallen regeln Zuständigkeiten und Kosten für Sofortmassnahmen an der Wiesenrainbrücke – mit 530'000 Franken im Budget 2025.

Das Gemeindehaus Widnau.
Das Gemeindehaus Widnau. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Gemeinde Widnau mitteilt, hat der Gemeinderat die Vereinbarung mit dem Land Vorarlberg und dem Kanton St.Gallen bezüglich der Grundlagenregelung für die Sofort- und Überbrückungsmassnahmen an der Wiesenrainbrücke genehmigt. Diese Vereinbarung regelt die Zuständigkeiten und Kostentragung.

Das Tiefbauamt des Kantons übernimmt die bauherrenseitigen Aufgaben für die Gemeinde. Im Budget 2025 ist ein Nettokredit für die Sofort- und Überbrückungsmassnahmen von 530'000 Franken sowie ein Kredit von 300'000 Franken für die Vorbereitung des Vorprojekts für die Gesamtinstandsetzung enthalten.

Das Land Vorarlberg trägt 40 Prozent der Kosten und das Bau- und Umweltdepartement übernimmt rund 50 Prozent des Kostenanteils der Gemeinde.

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