Die Nutzung von öffentlichem Grund in Scuol kostet Gebühren
Wie die Gemeinde Scuol mitteilt, ist seit dem 25. September 2023 das neue Gebührengesetz zum Baugesetz in Kraft.
Die Gemeinde weist Einwohner darauf hin, dass auch eine Gebühr für die Benutzung des öffentlichen Grunds eingeführt worden ist (Artikel 16).
Für diese Gebühr gewährt die Gemeinde eine Karenzfrist bis zum 1. Januar 2024.
Ab diesem Datum werden diese Gebühren fällig, und diese werden von der Gemeinde Scuol in Rechnung gestellt.
Die Benutzung von öffentlichem Grund muss dem Bauamt gemeldet werden.