In La Punt-Chamues-ch herrscht ein Feuerwerksverbot
Wie die Gemeinde La Punt-Chamues-ch mitteilt, gilt auf dem Gemeindegebiet für Silvester und Neujahr 2022/23 ein Feuerwerksverbot.
Gestützt auf die eingereichte Initiative zur Abschaffung der offiziellen und privaten Feuerwerke auf dem Gemeindegebiet von La Punt Chamues-ch und auf den Genehmigungsbeschluss anlässlich der Gemeindeversammlung vom 23. August 2022 wird seitens des Gemeindevorstandes ein Feuerwerksverbot für Silvester und Neujahr 2022/23 erlassen.
Dabei ist jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) und Steigenlassen von Himmelslaternen auf dem ganzen Gemeindegebiet von La Punt Chamues-ch verboten.
Soweit keine speziellen Larmeffekte produziert werden, bleiben vom Feuerwerksverbot Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer, romische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows aber auch Hohenfeuer, Laser- und andere Lichtshows ausgenommen.