St. Moritz: Sanierungskonzept für das Ovaverva ist ausgearbeitet
Wie die Gemeinde St. Moritz mitteilt, wurde das Projekt für die Sanierung des St. Moritzer Hallenbads Ovaverva konzipiert.
Seit Juni 2021 begleitet eine Kommission aus St. Moritzer Gemeinderäten und -vorständen das Projekt für die Sanierung des Hallenbads, Spa und Sportzentrum Ovaverva.
Ein Beweissicherungsverfahren ist 2019 gerichtlich angeordnet worden, um Baumängel festzustellen und diese zu dokumentieren.
Darauf basierend hatte die Kommission Sanierung Ovaverva im Dezember 2021 die Ausarbeitung eines Sanierungskonzepts beauftragt, das nun vorliegt.
Umfangreiche Sanierung
In dem Sanierungskonzept ist abgewogen und priorisiert worden, welche Mängel für das Hallenbad zwingend saniert werden müssen.
Dabei handelt es sich um Baumängel in der Grundwasserabdichtung der unterirdischen Gebäudehülle, in der Abdichtung unter den Plattenbelägen von Böden, Wänden und Becken, den Dampfbädern, Rinnen, Abläufen und den Glasmosaiken.
Diese umfangreichen Sanierungsarbeiten können nicht in der üblichen Revisionsphase behoben werden. Die Behebung der Mängel wird Stand heute 13 Monate in Anspruch nehmen.
Für diesen Zeitraum sollen Hallenbad und Spa geschlossen bleiben. Im besten Fall soll der Baustart Mitte 2024 erfolgen. Bis dahin ist der laufende Betrieb nicht eingeschränkt.
8,7 Millionen Franken Baukosten
Die Baukosten für die Sanierung belaufen sich nach jetzigem Stand auf 8,7 Millionen Franken. Diese Berechnung entspricht dem Planungsstand eines Vorprojektes.
Zuzüglich kommen Einnahmeausfälle und Betriebsaufwendungen von vier Millionen Franken sowie die Vorleistungen, die Ende 2023 rund 1.7 Millionen Franken betragen werden.
Diese Berechnungen beruhen auf der Annahme, dass während der Sanierungsphase für dasPersonal alternative Einsatzmöglichkeiten gefunden werden; dazu hat sich der Gemeindevorstand verpflichtet.
Entscheid über die Ausgaben liegt beim Gemeinderat
Für die Sanierungskosten sollen die verantwortlichen Unternehmungen in die Pflicht genommen werden.
Sollten die involvierten Unternehmungen eine Sanierung auf ihre Kosten ablehnen, muss die Gemeinde angesichts der Dringlichkeit derselben in Vorleistung treten.
Die Gemeinde wird diesfalls nach abgeschlossener Sanierung auf die verantwortlichen Unternehmungen zurückgreifen.
Der Entscheid über die Ausgaben liegt beim Gemeinderat, da es sich um gebundene Ausgaben für ein mehrjähriges Projekt von mehreren Millionen handelt.