St. Moritz: Steuerinformationen für das Jahr 2024
Der Steuerfuss der Gemeinde St. Moritz wurde 2024 von 60 Prozent auf 55 Prozent der einfachen Kantonssteuer gesenkt. Auch die Kantonssteuer wurde reduziert.
Wie die Gemeinde St. Moritz mitteilt, profitieren die Steuerpflichtigen der Gemeinde im Jahr 2024 von einer Steuerentlastung. Der Steuerfuss der Gemeinde wurde von 60 Prozent auf 55 Prozent der einfachen Kantonssteuer gesenkt. Auch die Kantonssteuer wurde um fünf Prozent reduziert.
Für Liegenschaftsbesitzer in St. Moritz gibt es eine Neuerung: Erstmals werden die Liegenschaftssteuern zusammen mit den ordentlichen Gemeindesteuern erhoben.
Der Versand der Steuerformulare für das Steuerjahr 2024 ist im Januar 2025 vorgesehen.
Aufgrund der Einführung einer neuen Veranlagungsanwendung können zu Beginn keine Papierformulare zugestellt werden. Stattdessen erhalten alle Steuerpflichtigen eine Aufforderung zur elektronischen Einreichung der Steuererklärung.
Umstellung auf ein neues Veranlagungsprogramm
Die kantonale Steuerverwaltung setzt ab 2025 ein neues Veranlagungsprogramm ein. Bereits in der Vergangenheit führte diese Umstellung zu Verzögerungen im Veranlagungsprozess.
Die Schulung für das neue Programm ist für März 2025 geplant und die Veranlagungsarbeiten werden anschliessend aufgenommen. Bei den Veranlagungen für das Steuerjahr 2024 ist daher mit Verzögerungen zu rechnen.