Nidwalden

Errichtung kommunaler Hilfsfonds für Härtefälle

Gemeinde Engelberg
Gemeinde Engelberg

Nidwalden,

Mit einem kommunalen Hilfsfonds für Härtefälle sollen die wirtschaftlichen Einbrüchefür Familien, Kleinbetriebe oder Vereine gemildert werden.

Notiz
Der Finanzverwalter Thomas Läderach kündigt per 30. April 2021. - SDA Regional

Die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie führen zu massiven wirtschaftlichen Einbrüchen. Viele Familien, Alleinerziehende, Einzelpersonen, Kleinbetriebe und Vereine geraten in finanzielle Bedrängnis.

Trotz der Aufgaben in der Sozialhilfe und den unsicheren Aussichten bei den Steuereinnahmen ist der Einwohnergemeinderat der Ansicht, dass auf kommunaler Ebene ein weiteres Unterstützungsinstrument geschaffen werden soll. Dies auch, weil die Pandemie anhält und auch die bevorstehenden Monate mit Unsicherheiten behaftet sind.

Dafür hat der Einwohnergemeinderat einen kommunalen Härtefallfonds geschaffen und sich mit CHF 100'000.00 daran beteiligt. Dank Zuwendungen Dritter konnte dieser Betrag noch etwas erhöht werden.

Klein- und Kleinstbetriebe und Vereine auch unterstützt

Neben Privatpersonen können durch den kommunalen Hilfsfonds auch Klein- und Kleinstbetriebe sowie Vereine unterstützt werden, welche aufgrund der Coronakrise allenfalls in Bedrängnis kommen. Der Einwohnergemeinderat hat das Vergabegremium eingesetzt.

Dieses besteht aus der ehemaligen Frau Landammann Elisabeth Gander, der ehemaligen Kantonsratspräsidentin Martha Scheuber-Langenstein sowie unserer Finanzverwalterin Andrea Tschannen. Der Einwohnergemeinderat bedankt sich bei diesen drei Frauen herzlich für ihre Bereitschaft, im Vergabegremium mitzuwirken.

Die Ausführungsbestimmungen des Hilfsfonds wie auch die Antragsformulare können auf der Homepage der Einwohnergemeinde Engelberg (www.gde-engelberg.ch ¦ Suchbegriff «Hilfsfonds») oder direkt bei der Finanzverwaltung ([email protected] / 041 639 52 10) bezogen werden.

Wenn weitere Personen oder Institutionen einen Beitrag sprechen möchten, so können Sie sich ebenfalls bei der Finanzverwaltung melden.

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