Änderung beim Finanzausgleich: Pro und Kontra für Engelberg
Wie die Gemeinde Engelberg schreibt, würde sie nach der Anpassung unter anderem rund 0,2 Millionen Franken weniger in den Finanzausgleich einbezahlen müssen.
Das Finanzausgleichsgesetz hat zum Ziel, die Obwaldner Einwohnergemeinden einander in ihren Ressourcenstärken anzunähern.
Ressourcenstarke Einwohnergemeinden (Gebergemeinden) zahlen in den Finanzausgleich ein und ressourcenschwache Einwohnergemeinden (Nehmergemeinden) erhalten einen Beitrag.
Das Finanzausgleichsgesetz kennt den Finanzausgleich, den Strukturausgleich Wohnbevölkerung und den Lastenausgleich Bildung.
Im Jahr 2023 musste Engelberg rund 2,78 Millionen Franken in den Finanzausgleich einbezahlen und erhielt rund 0,56 Millionen Franken aus dem Strukturausgleich Wohnbevölkerung.
Engelberg äussert sich zur Anpassung des Gesetzes
Aus dem Lastenausgleich Bildung erhält Engelberg keine Beiträge.
Basierend auf einem durchgeführten Wirkungsbericht sollen am Finanzausgleichsgesetz nun Anpassungen vorgenommen werden.
So ist beispielsweise vorgesehen, dass neu die Wasserzinse in die Berechnung mitaufgenommen und die Zweitwohnungen berücksichtigt werden.
Der Einwohnergemeinderat hat sich im Rahmen einer Vernehmlassung zu den geplanten Anpassungen geäussert.
Grundsätzlich Positives für die Gemeinde Engelberg
Grundsätzlich ist der geplante Nachtrag für Engelberg positiv und wird dazu führen, dass Engelberg rund 0,2 Millionen Franken weniger in den Finanzausgleich einbezahlen muss, als dies heute der Fall ist.
Der Einwohnergemeinderat begrüsst insbesondere den Vorschlag, dass die Zweitwohnungen in der Berechnung ebenfalls berücksichtigt werden.
Denn heute wird das gesamte Steuersubstrat (also auch jenes, welches von Besitzern der Zweitwohnungen kommt) nur durch die Anzahl der ständigen Einwohner dividiert.
Dies führte dazu, dass in Engelberg ein hohes Ressourcenpotenzial pro Person ausgewiesen wird, ohne dass dabei die Aufwendungen im Bereich der Infrastruktur berücksichtigt wurden.
Engelberg würde rund 0,5 Millionen Franken einzahlen
Vorgeschlagen wird nun, dass die Zweitwohnungen mit dem Faktor 0,2 zu den Einwohnern hinzugezählt werden.
Diese Änderung für sich alleine bedeutet, dass Engelberg rund 0,5 Millionen Franken weniger in den Finanzausgleich einbezahlen müsste.
Mit dieser Anpassung wird eine Ungleichbehandlung zulasten von Engelberg im Finanzausgleichsgesetz endlich korrigiert.
Nicht einverstanden jedoch ist der Einwohnergemeinderat mit dem Vorschlag, dass neu auch die Wasserzinsen für die Berechnung des Ressourcenausgleichs verwendet werden.
Abgabe sei an eine bestimmte Gegenleistung gebunden
Mit dem Wasserzins wird das Recht entschädigt, an einem Standort die Wasserkraft des öffentlichen Gewässers exklusiv nutzen zu dürfen (Konzession).
Eine solche Abgabe ist im Gegensatz zu den Steuern an eine bestimmte Gegenleistung gebunden.
Engelberg erhält mit 990'000 Franken pro Jahr am meisten Wasserzinsen im Vergleich aller Obwaldner Gemeinden.
Ressourcenpotential von Engelberg
Eine Berücksichtigung des Wasserzinses führt somit dazu, dass das Ressourcenpotenzial von Engelberg deutlich höher ist, als ohne die Berücksichtigung der Wasserzinsen.
Eine Folge davon ist auch, dass die merkliche Entlastung für Engelberg aufgrund der neuen Regelung mit den Zweitwohnungen wieder relativiert werden muss.
Weiter hat sich der Einwohnergemeinderat dagegen ausgesprochen, dass der Strukturausgleich und der Lastenausgleich Bildung neu an einen Fixbetrag gekoppelt werden sollen.