Gemeinde Stansstad äussert sich zum Thema Einheitsgemeinde
Wie die Gemeinde Stansstad mitteilt, gibt es rund um die Zusammenlegung von politischer und Schulgemeinde Vorgaben nach kantonalem Recht.
In verschiedenen Medien, Flyern und Leserbriefen wird das Vorgehen des Gemeinderates Stansstad betreffend der Abstimmung zur Zusammenlegung der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde kritisiert.
Der Gemeinderat Stansstad schätzt eine offene und konstruktive Diskussion zu gemeindebezogenen Themen.
Er wünscht sich jedoch faktenbasierte Argumentationen. Aufgrund der bisher verbreiteten Stellungnahmen sieht sich der Gemeinderat gezwungen, diverse Falschaussagen richtigzustellen und wehrt sich in aller Form gegen dieses nicht demokratische Verhalten.
Wahl zum Abstimmungstermin
Die Initianten haben einen Antrag im Sinne des Gemeindegesetzes zur Zusammenlegung der Schulgemeinde und der politischen Gemeinde eingereicht.
Nach kantonalem Recht muss dieser Antrag den Stimmbürgern zwingend im Rahmen einer Urnenabstimmung vorgelegt werden.
Die Behandlung an einer Gemeindeversammlung ist nicht zulässig. Die entsprechende Urnenabstimmung muss fristgerecht innert drei Monaten durch den Gemeinderat angeordnet werden.
Die Wahl des Abstimmungstermins vom 27. November 2022 entspricht somit der geltenden Gesetzgebung des Kantons Nidwalden und ist weder willkürlich noch klammheimlich entstanden.
Am 27. November 2022 wird über die Zusammenführung entschieden
Nach Prüfung der Zulässigkeit des Antrags hat der Gemeinderat umgehend den Schulrat in Kenntnis gesetzt und anschliessend die Medien orientiert sowie die Abstimmungsanordnung erlassen.
Bei der Abstimmung vom 27. November 2022 handelt es sich um den Grundsatzentscheid, ob die Schulgemeinde mit der politischen Gemeinde zusammengeführt werden soll.
Erst wenn der Antrag angenommen wird, können der Gemeinderat und der Schulrat gemeinsam eine neue Gemeindeordnung ausarbeiten.
Die Parteien werden nach Vorliegen der neuen gesetzlichen Grundlage zur Vernehmlassung eingeladen.
Die Gemeindeordnung wird überarbeitet
Die Vernehmlassungsantworten werden ausgewertet und die Gemeindeordnung überarbeitet, bevor diese wieder den Stimmbürgern vorgelegt wird.
Damit wird den politischen Parteien die Möglichkeit zur Mitsprache gewährt. Dieses übliche Vorgehen wurde bereits im Jahr 2013 bei der letzten Abstimmung zur Einheitsgemeinde praktiziert.
Der Dialog mit den Parteien wird geführt, sobald die Bürger den Auftrag zur Schaffung einer neuen Gemeindeordnung erteilt haben.
Alles andere wäre spekulativ und nicht zielführend. Aussenschulen Kehrsiten und Obbürgen Zurzeit werden in den Medien Gerüchte gestreut, wobei die Schulen in Kehrsiten und Obbürgen bei einer Zusammenlegung allenfalls geschlossen werden könnten.
Die Bevölkerung hat das letzte Wort bezüglich der Aufrechterhaltung von Schulanlagen
Der Gemeinderat ist befremdet über solche Aussagen, da er sich mit dem Schulrat noch nie über die Aussenstandorte unterhalten hat.
Es liegt nicht in der Kompetenz des Gemeinderates, über fremdes Eigentum zu beraten, geschweige denn, zu befinden.
Zudem hat bezüglich der Aufrechterhaltung von Schulanlagen die Bevölkerung das letzte Wort und kann weder von Gemeinderat noch Schulrat beschlossen werden.
Bei den Bürgern Angst zu schüren, dass es bei einer Einheitsgemeinde zu Schliessungen von Schulen kommen könnte, ist völlig unbegründet.
Eine neue Gemeindeordnung wird bei Annahme des Antrags ausgearbeitet
Bei einer Annahme des Antrags der Initianten wird eine neue Gemeindeordnung ausgearbeitet.
Die Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Organisation, die Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortungen sowie die Wahl und Zusammensetzung der Schulkommission werden in der neuen Gemeindeordnung definiert.
Die Schliessung von Schulen ist darin kein Thema. Dass bei einer allfälligen Zusammenlegung die Schulkommission ein Gremium unter vielen ohne Entscheidungskompetenz ist, ist ein Affront.
Jede Kommission in der Gemeinde Stansstad hat ihre Berechtigung und wird mit klaren Aufgaben und Kompetenzen ausgestattet.
Das Volksschulgesetz sichert der Schulkommission weitergehende Kompetenzen zu
Das Volksschulgesetz sichert der Schulkommission sogar weitergehende Aufgaben und Kompetenzen zu.
Das ist sonst bei keiner anderen Kommission in der Gemeinde der Fall. Dies wertet die Schulkommission gegenüber den anderen Kommissionen sogar auf und gibt ihr eine Sonderstellung mit weitgehenden Befugnissen.
Bei einer Zusammenlegung würde für die Schule (Bildung) ein neues Departement innerhalb des Gemeinderates geschaffen.
Der direkte Einfluss des Gemeinderates beschränkt sich jedoch weitgehend darauf, ein auf den Leistungsauftrag der Schule bezogenes Budget festzulegen und die Voraussetzungen für geordnete Abläufe zu schaffen.
Die Qualität im Bildungswesen wird nicht geschwächt
Die Verantwortung für die pädagogischen Bildungsaufträge, wie zum Beispiel das Schulprogramm und der Schulbetrieb, liegen von Gesetzes wegen bei der Schulkommission und nicht beim Gemeinderat.
Die Qualität im Bildungswesen wird dadurch nicht geschwächt. Das zeigt auch das Beispiel der sieben (bald neun) von elf Gemeinden im Kanton Nidwalden, welche dieses System bereits kennen.
Die Einführung der Einheitsgemeinde führt nicht zu einer schlechteren Bildung der Kinder.