In Dallenwil werden die Schutzräume kontrolliert
Wie die Gemeinde Dallenwil mitteilt, werden die Hauseigentümer und Verwaltungen zur periodischen Schutzraumkontrolle im Jahr 2023 schriftlich kontaktiert.
Im Rahmen der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz sind alle zehn Jahre Kontrollen bei den Schutzräumen durchzuführen.
Die nächste Kontrolle in Dallenwil ist für das Jahr 2023 vorgesehen und wird durch kantonale Stellen bewerkstelligt.
Im Dallenwiler Gemeindegebiet gilt es, über 165 Schutzräume zu prüfen.
Aufgrund des grossen Umfangs hat der Kanton entschieden, die Arbeiten an ein externes Kontrollorgan zu vergeben.
Ein erfahrenes Unternehmen wird die Kontrollen durchführen
Der Auftrag wurde an die Firma Abri Audit AG, Zürich, übertragen.
Das Unternehmen hat über 50 Jahre Erfahrung mit Schutzbauten und ist auf Schutzraumkontrollen spezialisiert.
Die periodische Schutzraumkontrolle dient der Erfassung der technischen Betriebsbereitschaft der Schutzräume sowie dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden als Übersicht über die Betriebsbereitschaft der Schutzräume und dient zur Feststellung von Mängeln und des Erneuerungsbedarfs.
Zudem soll die Kontrolle das Verständnis der Hauseigentümer für den Nutzen des konsequenten Unterhalts der Schutzräume fördern und kann genutzt werden, um vor Ort durch das Kontrollpersonal kleine Mängel zu beheben und gewisse Unterhaltsarbeiten durchzuführen, soweit dies während der PSK möglich ist und der Hauseigentümer damit einverstanden ist.
Abri Audit AG wird Kontakt mit Hauseigentümer aufnehmen
Die betroffenen Hauseigentümer oder die zuständigen Verwaltungen werden vorgängig schriftlich für eine Terminvereinbarung kontaktiert und über die nötigen Vorkehrungen informiert.
So müssen die Schutzräume inklusive der dazugehörigen Infrastruktur wie beispielsweise Ventilationsgeräte oder Notausstiege zum vereinbarten Termin für die Kontrolleure frei zugänglich sein.
Im Grundsatz fallen bei Mängeln keine Kosten zulasten der Eigentümer an, ausser man stellt ein unsachgemässer Gebrauch fest.