Neue Nutzungsplanung in Hergiswil NW tritt 2024 in Kraft
Wie die Gemeinde Hergiswil NW mitteilt, ist die Inkraftsetzung der neuen Nutzungsplanung vom Gemeinderat auf den 1. Januar 2024 festgelegt worden.
Die Nutzungsplanung auf kommunaler Ebene ist ein wichtiger Bestandteil der Raumplanung in der Schweiz und regelt unter anderem die Art und Weise, wie wir die Bodennutzung über das gesamte Gemeindegebiet hinweg regeln möchten.
Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurde aufgrund von Änderungen in der kantonalen und nationalen Gesetzgebung ausgelöst.
Mit dieser Gesamtrevision wird die rechtsgültige Nutzungsplanung der Gemeinde Hergiswil an das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) angepasst.
Der Fusswegplan stammt aus dem Jahre 2005/2008 und wurde seitdem nicht mehr aktualisiert und wird im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung auf den aktuellen Stand gebracht.
Ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2023
Die Stimmbürger haben an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung die nicht gütlich erledigten Einwendungen 2, 4, 11 und 12 (Ziffern gemäss Botschaft) gutgeheissen und die nicht gütlich erledigten Einwendungen 1, 3, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 (Ziffern gemäss Botschaft) abgewiesen.
Ausserdem haben sie den neuen Zonenplänen Siedlung und Landschaft sowie dem neuen Bau- und Zonenreglement zugestimmt sowie den Änderungen des Fusswegplans.
Inkrafttreten der neuen Nutzungsplanung am 1. Januar 2024
Mit Beschluss Nummer 568 vom 31. Oktober 2023 hat der Regierungsrat Nidwalden die an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2023 beschlossene Nutzungsplanung genehmigt.
Die Inkraftsetzung der neuen Nutzungsplanung ist vom Gemeinderat auf den 1. Januar 2024 festgelegt worden.
Mehr Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.