Nidwalden erhöht Beitrag an Alpine Rettung um 56 Prozent
Wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte, hat der Kanton mit der Alpinen Rettung Schweiz seit 2002 eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Diese wird nun durch eine neue, unbefristete Leistungsvereinbarung ersetzt.
In der Leistungsvereinbarung wird die Unterstützung der Kantonspolizei Nidwalden durch die Alpine Rettung Schweiz bei der Suche, Rettung und Bergung von Vermissten und Verunglückten geregelt. Die Experten der Alpinen Rettung Schweiz stehen auch als Berater zur Verfügung, etwa wenn es um Lawinen geht.
Der neue Vertrag beinhalte alle nötigen Angaben zur Versicherung, Ausbildung, Alarmierung, Betreuung und zum Einsatz, teilte die Staatskanzlei mit. Der Betrag, den Nidwalden zahle, beruhe auf einem Standardvertrag der Alpinen Rettung Schweiz, der auch in anderen Zentralschweizer Kantonen zu Anwendung komme.
Die Staatskanzlei weist darauf hin, dass auch mit dem höheren Betrag nur ein Teil des Aufwands der Rettungsstationen gedeckt werde. Die Bergretter leisteten ihre Einsätze mehrheitlich ehrenamtlich, die Ausrüstungen würden durch Spenden gedeckt. Dank der Alpinen Rettung Schweiz könne die Kantonspolizei die Zahl der eigenen Spezialisten in diesem Bereich tief halten. Auch deswegen sei die Erhöhung des Beitrags gerechtfertigt.