Nidwalden passt Strafvollzugsgesetz neuen Entwicklungen an
Der Nidwaldner Landrat hat das Strafvollzugsgesetz neuen technischen Möglichkeiten und rechtlichen Vorgaben angepasst
Elektronische Fussfesseln, Rayonverbote oder Überprüfungen stationärer Massnahmen via Videokonferenz: Der Nidwaldner Landrat hat das Strafvollzugsgesetz neuen technischen Möglichkeiten und rechtlichen Vorgaben angepasst. Die Teilrevision des Strafvollzugsgesetzes passierte am Mittwoch nach erster Lesung mit 59 zu 0 Stimmen. Im eidgenössischen Recht habe es zahlreiche Neuerungen gegeben, die den Strafvollzug etwas veränderten, erklärte Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser den Anlass der Revision. So fand 2018 das neue Sanktionenrecht im Strafgesetzbuch Eingang. Damit wird gesamtschweizerisch die elektronische Überwachung verurteilter Personen ermöglicht. Nidwalden hat dazu bis 2022 mit Luzern eine Vereinbarung zu den elektronischen Fussfesseln abgeschlossen. Mit der Revision des Strafvollzugsgesetzes wird der dafür nötige Datenaustausch geregelt. Nidwalden rechnet pro Jahr mit zwei bis drei Fällen mit elektronischer Überwachung. Beim sogenannten risikoorientierten Sanktionenvollzug arbeitet Nidwalden mit dem Kanton Zürich zusammen. Auch für diese Zusammenarbeit wird mit der Revision eine gesetzliche Grundlage geschaffen.
Lange Anfahrtswege vermeiden
Umfassender als bisher geregelt werden in Nidwalden das Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbot sowie der vorzeitige Straf- und Massnahmenvollzug. Neu wird die Vollzugsüberprüfung von ausserkantonal untergebrachten Nidwaldner Gefangenen per Videokonferenz möglich sein. Damit sollen lange Anfahrtswege vermieden und Kosten gesenkt werden können. Auch dazu brauche es eine Gesetzesgrundlage, sagte Kayser. Änderungsanträge wurden im Landrat keine gestellt. Kein Punkt gab im Rat zu einer Diskussion Anlass.