Steuerprivileg für kommerzielle Vereine und Stiftungen in Nidwalden
Der Kanton Nidwalden soll kommerziell tätige Vereine und Stiftungen auch künftig privilegiert besteuern. Der Regierungsrat sieht nach der Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision davon ab, diese ordentlich zu besteuern.
Weil der Bund das Steuerrecht vor kurzem anpasste, setzt auch der Kanton Nidwalden harmonisierungs- und bundesrechtliche Vorgaben um. Die Regierung verabschiedete dazu eine Revision des Steuergesetzes, die sie am Donnerstag veröffentlichte. Sie soll Anfang 2021 in Kraft treten.
Ursprünglich hatte sie vorgesehen, im Rahmen der Revision kommerziell tätige Vereine und Stiftungen wie in anderen Kantonen nicht mehr privilegiert zu besteuern. Diese stehen in einem Wettbewerbsverhältnis mit Kapitalgesellschaften und sollen daher neu der ordentlichen Besteuerung unterliegen, begründete sie die Änderung. In der Vernehmlassung stiess dies allerdings teilweise auf Kritik, etwa wegen der unklaren Formulierung.
Ungleichheiten zwischen Quellensteuer und ordentlicher Steuer
Die Regierung erklärte, die vorgeschlagene Regelung habe darauf abgezielt, Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren, wenn kommerziell tätige Organisationen das Rechtskleid der Stiftung oder des Vereins wählen, anstatt sich als AG oder GmbH zu inkorporieren. Aufgrund der Verunsicherung, die die Regelung in der Vernehmlassung ausgelöst hat, verzichte sie aber darauf.
Die Revision sieht unter anderem vor, die Ungleichbehandlung zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen abzubauen. Weiter werden bei den Liegenschaftskosten neu auch Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau abzugsfähig. Die Ausweitung der Abzugsfähigkeit ist für die Kantone freiwillig. Soweit eine solche erfolge, sei das Bundesrecht aber zwingend einzuhalten.
Im nicht harmonisierten Bereich werden aufgrund von Entwicklungen auf Bundesebene und in anderen Kantonen der Kinder-, Unterstützungs- und Versicherungsabzug sowie die Besteuerung von Liquidationsgewinnen angepasst.
Konstruktives Referendum ergriffen
Ein zentraler Punkt für sämtliche Steuerpflichtigen ist weiter die Vereinfachung des Steuerbezuges. Die bisher unterschiedlichen Raten- und Fälligkeitstermine entfallen. Neu gibt es für alle nur noch einen allgemeinen Fälligkeitstermin. Bei den Zinsen wird es noch einen Vorauszahlungszins, einen Ausgleichszins für zu viel oder zu wenig bezahlte Steuern und einen Verzugszins auf verspätete Zahlungen geben.
Die Regierung betont, dass die nun verabschiedeten Anpassungen in keinem Zusammenhang stünden mit der Umsetzung der sogenannten Staf-Vorlage über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung im Kanton Nidwalden. Gegen diese Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes war das konstruktive Referendum ergriffen worden.
Dazu werde später in diesem Jahr eine Volksabstimmung stattfinden, nachdem der ursprüngliche Termin vom 17. Mai aufgrund der Coronavirus-Pandemie gestrichen worden war.