Strafverfahren gegen Beckenrieder Lehrerin eingestellt
Eine Lehrerin der Gemeindeschulen Beckenried NW, der Tätlichkeiten vorgeworfen worden sind, hat sich strafrechtlich nichts zu Schulden lassen kommen.
Eine Lehrerin der Gemeindeschulen Beckenried NW, der Tätlichkeiten vorgeworfen worden sind, hat sich strafrechtlich nichts zu Schulden lassen kommen. Die Staatsanwaltschaft Nidwalden hat ihre Strafuntersuchung eingestellt, wie sie am Mittwoch mitteilte.
Die beanstandeten Vorgänge im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Tätlichkeiten seien teilweise widerlegt worden, hiess es in der Mitteilung. Im Übrigen seien sie wegen Verjährung nicht zu beurteilen. Zu den Vorwürfen bezüglich Nötigung und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten hätten sich keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten ergeben.
Die Lehrerin entlastet hatte im November 2020 bereits der Bildungswissenschaftler Anton Strittmatter, der die angeblichen Vorkommnisse im Auftrag der Gemeinde untersuchte. Er stellte keine Tätlichkeiten fest, aber eine Reihe problematischer Sanktionen.
Auslöser war ein Konflikt im Verlauf des Schuljahrs 2019/2020 zwischen einigen Eltern und der Klassenlehrerin, welche die 5. Klasse unterrichtete. Die Behörden stellten die Lehrerin frei und reichten eine Strafklage ein.