Wert von Landwirtschaftsbetrieben wird höher geschätzt
Die Abteilung Güterschatzung des Steueramtes Nidwalden wendet für die Güterschatzungen der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke ab sofort die neue Schätzungsanleitung 2018 an, wie die Nidwaldner Regierung am Mittwoch mitteilte. Die vom Bundesrat revidierte Vorlage hat zur Folge, dass Landwirte im Durchschnitt auf 10 bis 25 Prozent höhere Vermögenssteuerwerte kommen.
Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke werden gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zum Ertragswert geschätzt. Im Kanton Nidwalden entspricht der landwirtschaftliche Ertragswert dabei dem Vermögenssteuerwert.
Mit der Änderung wird auch der Mietwert von Wohnungen auf landwirtschaftlichen Grundstücken neu berechnet. So erhält ausschliesslich die Betriebsleiterwohnung eines landwirtschaftlichen Gewerbes einen mit landwirtschaftlichen Ansätzen berechneten Mietwert. Alle anderen Wohnungen werden auf der Basis von Marktmietwerten geschätzt.