Mauensee: Bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe
Wie die Gemeinde Mauensee mitteilt, gilt ab dem 24. März 2022 im Kanton Luzern ein bedingtes Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe.
Gemäss Mitteilung der Amtsstelle Landwirtschaft und Wald Kanton Luzern (lawa) hat die anhaltende Trockenheit die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen sowie dem Feuerwehrinspektorat Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern gilt ab 24. März 2022 14 Uhr Gefahrenbeurteilung 3: erheblich.
Massnahme: Bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe, Feuer nur auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert.
Ein Feuerverbot ist somit noch nicht in Kraft. Weitere Informationen zur Waldbrandgefahreneinschätzung und Verhaltensregeln sind auf der Webseite der Gemeinde Mauensee zu finden.