Neue Massnahmen Bildungsdirektion ab 10. Dezember
Die Organisation der Schule ist aktuell eine Herausforderung für Schulleiter: Schülerinnen und Schüler müssen in Quarantäne.
Die Organisation der Schule ist aktuell eine Herausforderung für Schulleiter: Schülerinnen und Schüler müssen in Quarantäne. Hin und wieder auch Lehrpersonen. Es gilt Fragen dazu zu beantworten, Vertretungen zu finden. Das wird zunehmend schwierig.
Für die freiwilligen Angebote der Schule hat der Regierungsrat am 9. Dezember 2020 neue Massnahmen beschlossen. Sie gelten ab Donnerstag, 10. Dezember, bis Ende Februar 2021. Sie finden nicht mehr oder wenn möglich im Fernunterricht statt.
Folgende Angebote finden bis Ende Februar 2021 nicht mehr statt:
- Freiwillige Schulsportkurse
- Freizeitkurse
Die betreffenden Lehrpersonen informieren Sie direkt, ob die folgenden Angebote im Fernunterricht weitergeführt werden oder nicht mehr stattfinden:
- Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur
- Freiwilliger Religionsunterricht
- Jugendspiel
Weiter finden in geeigneter Form statt (z. B. nach Klassen getrennt oder mit Abstand und Schutzmasken – auch Kinder unter 12 Jahren):
- Obligatorischen Pflicht- und Wahlfächer Sekundarschule
- Gymivorbereitungskurse
- Hausaufgabenhilfe
Mit diesen Massnahmen soll die Durchmischung der Kinder weiter vermindert werden.
Beachten Sie bitte das überarbeitete Schutzkonzept der Schule Langnau am Albis.
Massnahmen der Bildungsdirektion ab 10. Dezember 2020 – Informationen und Weisungen für die Schulen
Maskentragpflicht:
Die Maskentragpflicht gilt für alle erwachsenen Personen auf dem Schulareal und in den Schulgebäuden. Die generelle Maskentragpflicht (Schulanlage und Unterricht) gilt auch für Schülerinnen und Schüler in der Sekundarschule.
Schülerinnen und Schüler, die aus nachgewiesenen medizinischen Gründen oder Beeinträchtigungen keine Maske tragen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Ausgenommen von der Maskentragpflicht sind Kinder im Kindergarten und in der Primarschule.
Veranstaltungen und schulische Anlässe:
Externe schulische Anlässe (Elternabende, Informationsveranstaltungen, etc.) finden bis Ende Februar 2021 nicht statt. Die Durchführung von obligatorischen Lagern und weiteren Anlässen mit Übernachtungen ist nicht gestattet.
Ausflüge einzelner Klassen ohne Übernachtungen sind unter Einhaltung der bestehenden Schutzvorgaben weiterhin möglich.
Auf klassenübergreifende Aktivitäten ist generell zu verzichten. Im Turn- und Sportunterricht ist auf Aktivitäten mit engen körperlichen Kontakten zu verzichten.
Im Musikunterricht oder bei musikalischen Aktivitäten der Schule ist auf das Singen in Gruppen oder das Musizieren mit Blasinstrumenten in Gruppen möglichst zu verzichten.
Ausserschulische Veranstaltungen und Anlässe:
Für externe Nutzer von Schulanlagen gelten im Bereich Sport und Kultur zusätzliche Vorgaben (Verbot Kontaktsport, Chorproben, Gruppengrössen, Flächenangaben etc. im Sport, Schutzkonzepte).
KibeLaA – Verpflegung Tagesbetreuung/Mittagstische:
Es darf nur im Sitzen gegessen werden. Erwachsene und Sekundarschülerinnen tragen Masken, sobald sie sich nicht sitzend an einem Tisch befinden.
Es dürfen ausschliesslich Schülerinnen und Schüler, sowie Angehörige der Schule verpflegt werden.
Weiterhin gilt für alle:
- regelmässig die Hände gründlich waschen
- keine Hände schütteln
- in ein Taschentuchtuch oder in die Armbeuge niesen oder husten
- 1,5 m Abstand halten zwischen Erwachsenen; den Abstand wenn möglich auch zwischen Erwachsenen und Kindern halten (Ausnahme: Personen, die im selben Haushalt leben)
Kranke oder erkältete Kinder
Kranke oder stark erkältete Kinder dürfen die Schule nicht besuchen. Die Schulen werden kranke Kinder nach Hause schicken bzw. von den Eltern abholen lassen.
Besteht ein begründeter Verdacht, dass ein Kind eine Coronavirus-Infektion hat, werden die Schulen die Eltern kontaktieren. Melden Sie sich dann bitte bei Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt oder beim Ärztefon (0800 33 66 55) und besprechen Sie das weitere Vorgehen. Der Arzt oder die Ärztin entscheidet, ob und wann Ihr Kind wieder die Schule besuchen darf.
Neues Coronavirus: Vorgehen bei Symptomen und möglicher Ansteckung
Ihr Kind wirkt krank. Muss es zu Hause bleiben oder kann es die Schule besuchen?
Kinder bis 12 Jahre
Ihr Kind hat leichte Erkältungssymptome (Schnupfen und/oder Halsweh und/oder leichter Husten) und einen guten Allgemeinzustand: Ihr Kind darf die Schule oder Betreuungseinrichtung weiterhin besuchen.
Ihr Kind hat Fieber (37,6°) und einen guten Allgemeinzustand: Ihr Kind muss zu Hause bleiben. Es darf die Schule oder Betreuungseinrichtung erst wieder besuchen, nachdem es 24 Stunden kein Fieber mehr hatte. Nehmen Sie Kontakt mit der Kinderärztin/dem Kinderarzt auf, falls das Fieber Ihres Kindes drei Tage oder länger anhält.
Falls bei Ihrem Kind weitere Symptome (Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Verlust von Geruchs- und/oder Geschmacksinn) auftreten, dann besprechen Sie das weitere Vorgehen mit der Kinderärztin/dem Kinderarzt.
Ihr Kind hat starken Husten und einen guten Allgemeinzustand: Ihr Kind muss zu Hause bleiben. Es darf die Schule oder Betreuungseinrichtung erst wieder besuchen, wenn sich der Husten innerhalb von drei Tagen deutlich gebessert hat. Nehmen Sie Kontakt mit der Kinderärztin/dem Kinderarzt auf, falls der starke Husten Ihres Kindes länger als drei Tage anhält.
Falls bei Ihrem Kind weitere Symptome (Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Verlust von Geruchs- und/oder Geschmacksinn) auftreten, dann besprechen Sie das weitere Vorgehen mit der Kinderärztin/dem Kinderarzt.
Ihr Kind hat Fieber (ab 37,6°) oder starken Husten und/oder einen schlechten Allgemeinzustand: Ihr Kind bleibt zu Hause. Nehmen Sie direkt Kontakt mit der Kinderärztin/dem Kinderarzt auf, um das Vorgehen zu besprechen.
Kinder über 12 Jahre
Ihr Kind zeigt eines oder mehrere Symptome
- Symptome einer akuten Atemwegserkrankung (Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Brustschmerzen)
- Fieber
- Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
Zudem sind folgende Symptome möglich:
- Kopfschmerzen
- Allgemeine Schwäche, Unwohlsein
- Muskelschmerzen
- Schnupfen
- Magen-Darm-Symptome (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen)
- Hautausschläge
Ihr Kind bleibt zu Hause. Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt und besprechen Sie mit ihm das weitere Vorgehen.