Binningen: Neue Verkehrsregelung für Schulwegsicherheit

Nau.ch Lokal
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Leimental,

Wegen der Baustelle am Schulcampus werden ab März neue Wege für Fussgänger eingerichtet. Ziel ist eine bessere Trennung vom Baustellen- und Strassenverkehr.

Binningen
Ortsschild von Binningen BL. - keystone

Wie die Gemeinde Binningen mitteilt, hat sich mit Beginn der Aushubarbeiten für den neuen Schulcampus Dorf im Januar 2025 die Verkehrssituation rund um die Schulanlage verändert. Darauf will der Gemeinderat zeitnah reagieren und hat aufgrund der nun gesammelten Erfahrungen diverse Verbesserungsmassnahmen beschlossen.

Übergeordnetes Ziel ist es dabei, die Schulweg-Sicherheit und die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen. Dies soll mit einer noch besseren Trennung der zu Fuss Gehenden vom Baustellen- und motorisiertem Individualverkehr erreicht werden.

Was ändert sich für den Fussverkehr?

Neu müssen Menschen zu Fuss von der Hauptstrasse her der südlichen Seite der Curt Goetz-Strasse entlang (geschützt durch die bestehende Mauer) in Richtung Dorfplatz gehen. Sie können dort den Velostreifen queren, analog der Querung vor der MigrosFiliale, um zum Eingang des Margarethenschulhauses zu gelangen oder über einen neuen Zebrastreifen zur Gemeindeverwaltung gelangen.

Zu Fuss Gehende in Richtung Schutzmatten gehen ebenfalls diesen Weg, anschliessend von der Gemeindeverwaltung entlang des Gebäudes in Richtung Schutzmatten, wo der Fussgängerbereich mit einer Lattung von der Strasse abgetrennt ist. Eine unmittelbare Kreuzung vor der Baustelleneinfahrt beim Wende-Kreisel an der Curt Goetz-Strasse ist nicht mehr möglich.

Aktuelles Verkehrsregime bis Ende März 2025 gültig

Mit diesen Massnahmen lassen sich die Verkehrsströme grösstmöglich trennen, was wiederum grösstmögliche Sicherheit schafft.

Alle Massnahmen werden bis zum Ende der Baustelle am 30. April 2028 eingerichtet und bedingen teilweise die Zustimmung des Kantons, da für die Einrichtung der beiden Zebrastreifen die Teilaufhebung der Begegnungszone Dorfplatz im Bereich Curt Goetz-Strasse nötig ist. Die dazu nötige verkehrspolizeiliche Publikation erfolgt am 27. Februar 2025.

Bis zur geplanten Umsetzung Ende März 2025 bleibt das heutige Verkehrsregime inklusive des Sicherheitsdienstes vor Ort in Kraft.

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