Feuer- und Feuerwerksverbot
Der Gemeinderat beschloss am Dienstag, 28. Juli, ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und an den Waldrändern (200 Meter).
Aufgrund der aktuellen Trockenheit und den anhaltend hohen Temperaturen beschloss der Gemeinderat am Dienstag, 28. Juli, ab sofort bis auf Widerruf ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und an den Waldrändern (200 Meter). Dies gilt auch für Feuerstellen sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohlegrills. Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Im Hinblick auf den Nationalfeiertag ist das Abbrennen von Feuerwerk und Feuerwerkskörpern im Wald, in Waldlichtungen oder an Waldrändern und auch auf dem offenen Feld ausserhalb des Siedlungsgebiets generell verboten. Ebenfalls generell verboten ist das Steigenlassen von «Heissluftballons» und «Himmelslaternen» (gekaufte oder selber hergestellt), welche durch Feuer angetrieben werden.