Hofstetten-Flüh: Vorprüfungsbericht Ortsplanung liegt vor
Wie die Gemeinde Hofstetten-Flüh mitteilt, kann der kantonale Vorprüfungsbericht zur laufenden Ortsplanungsrevision über die Gemeindewebseite eingesehen werden.
Am 14. Juni 2022 hat der Gemeinderat Hofstetten-Flüh den kantonalen Vorprüfungsbericht zur laufenden Ortsplanungsrevision erhalten. Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, die Bevölkerung möglichst transparent über die Ergebnisse der kantonalen Vorprüfung zu informieren.
Aus diesem Grund wird der Vorprüfungsbericht auf der Gemeindewebseite öffentlich publiziert. Zudem besteht die Möglichkeit, den Vorprüfungsbericht auf der Bauverwaltung einzusehen.
Zweites Mitwirkungsverfahren im Herbst 2022 geplant
Die Arbeitsgruppe Ortsplanungsrevision beschäftigt sich momentan mit der Auswertung der Vorprüfungsergebnisse sowie mit der Bereinigung und der Ergänzung der Planungsinstrumente aufgrund der Vorprüfung. Es ist vorgesehen, im Herbst 2022 eine zweite öffentliche Mitwirkung sowie eine zweite kantonale Vorprüfung durchzuführen.
Die bereinigten Unterlagen aufgrund der ersten öffentlichen Mitwirkung und der ersten kantonalen Vorprüfung bilden dafür die Basis. Im Rahmen des zweiten öffentlichen Mitwirkungsverfahrens ist dann auch ersichtlich, wie der Gemeinderat auf die Anliegen des Kantons im Rahmen der Vorprüfung eingegangen ist.
Vorgesehene Umzonungen in Flüh
Die vorgesehenen Umzonungen in Flüh, welche noch nicht Bestandteil des ersten öffentlichen Mitwirkungsverfahrens waren (Umzonung der Parzellen Nummer 866, 867 und 869 in eine OeBA-Zone / Umzonung der Parzellen Nummer 582, 3228 und 4111 in eine Wohnzone W2b) sind noch nicht beschlossene Sache und wurden insbesondere deshalb in die kantonale Vorprüfung eingegeben, um deren Genehmigungsfähigkeit zu überprüfen.
Welcher Nutzung die entsprechenden Parzellen schlussendlich zugewiesen werden, wird in der Arbeitsgruppe Ortsplanungsrevision sowie im Gemeinderat nochmals diskutiert.
Fragen zum kantonalen Vorprüfungsbericht können die Einwohner in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung, Arbeitsgruppe Ortsplanungsrevision, Büneweg 2, 4114 Hofstetten, richten.
Es können jedoch lediglich Verständnisfragen beantwortet werden. Für Stellungnahmen und Anliegen verweist die Gemeinde gerne auf das zweite öffentliche Mitwirkungsverfahren, welches voraussichtlich im Herbst 2022 stattfindet.