Therwil

Therwil: Stimmrechtsbeschwerde verzögert Gemeindeentscheid

Gemeinde Therwil
Gemeinde Therwil

Leimental,

Therwil kann ab sofort das Budget 2025 umsetzen, jedoch bleiben bestimmte Investitionen und Reglemente aufgrund einer Stimmrechtsbeschwerde ausgesetzt.

Die Gemeindeverwaltung in Therwil.
Die Gemeindeverwaltung in Therwil. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Therwil berichtet, wurde beim Regierungsrat gegen die Einwohnergemeinde Therwil eine Stimmrechtsbeschwerde wegen mangelhafter Durchführung der Gemeindeversammlung Therwil vom 11. Dezember 2024 anhängig gemacht.

Die aufschiebende Wirkung, welche der Beschwerde von Gesetzes wegen grundsätzlich zukommt, betraf die Beschlussfassungen der Einwohnergemeindeversammlung über die Reglemente Wasser und Abwasser sowie über das Budget/Steuern und Gebühren 2025.

Die Gemeinde hat rasch gehandelt und bei der zuständigen Stelle ein Gesuch um Entzug der aufschiebenden Wirkung nach § 34 Abs. 2 VwVG BL eingereicht. Mit Verfügung der Finanz- und Kirchendirektion vom 24. Januar 2025 wurde der Stimmrechtsbeschwerde vom 21. Dezember 2024 die aufschiebende Wirkung in Bezug auf das Traktandum 5 (Budget/Steuern und Gebühren 2025) der Gemeindeversammlung entzogen mit Ausnahme der Ausgabenpositionen betreffend: die Investition für das Kommunalfahrzeug (Ersatz Meili Transporter) in der Höhe von 360'000 Franken; die Überbrückungsfinanzierung für Kindertagesstätten in der Höhe von 200'000 Franken; den Ausbau der Solaranlage Remise Werkhof in der Höhe von 200'000 Franken.

Beschränkungen bleiben bei bestimmten Ausgaben

Das bedeutet, dass mit sofortiger Wirkung Ausgaben und Investitionen gestützt auf das Budget 2025 wieder ordentlich vorgenommen werden können. Es herrscht demnach wieder «courant normal».

Einzig die Investition für das Kommunalfahrzeug (Ersatz Meili Transporter, 360’000 Franken), die Überbrückungsfinanzierung für Kindertagesstätten (200'000 Franken) sowie der Ausbau der Solaranlage Remise Werkhof (200'000 Franken) dürfen bis auf Weiteres nicht getätigt werden.

Weiterhin sistiert bleiben zudem Vollzugshandlungen in Bezug auf die genehmigten Reglemente Wasser und Abwasser. Hier wurde der Stimmrechtsbeschwerde die aufschiebende Wirkung nicht entzogen. Über die Stimmrechtsbeschwerde entscheidet erstinstanzlich der Regierungsrat.

Abgesagte Veranstaltungen bleiben ausgesetzt

Die aufgrund der Stimmrechtsbeschwerde in dieser Woche abgesagten Veranstaltungen ComputerCafé, Treffen mit den Landwirten und Vergabe des Därwiler Priis und Sportanerkennungspreis bleiben abgesagt. Ob die Vergabe des Därwiler Priis und Sportanerkennungspreis zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird, ist noch offen.

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