Für eine zeit- und vorschriftsgemässe Weiterführung des Betriebes benötigt das Metzgercenter im Lerchenfeld mehr Platz
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Dorf (Symbolbild) - SDA Regional
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Für eine zeit- und vorschriftsgemässe Weiterführung des Betriebes benötigt das Metzgercenter im Lerchenfeld mehr Platz. Um die geplante Betriebserweiterung zu realisieren, bedarf es einer Zonenplanänderung. Die Unterlagen liegen vom 16. Mai bis 17. Juni 2019 zur öffentlichen Mitwirkung auf. Die Betriebsgenossenschaft «Metzgerschaft Berner Oberland und Thun und Umgebung» betreibt an der Uttigenstrasse 142 in Thun das Metzgercenter und den Schlachthof. Sie stösst räumlich an ihre Grenzen. Die Vorschriften der Lebensmittelsicherheit und des Tierschutzes erfordern eine klare Trennung von den «schmutzigen» und «sauberen» Bereichen, d.h. von den Bereichen für lebendige Tiere und jenen für geschlachtete Tiere. Zudem muss die Kühlkette im ganzen Fleischverarbeitungsprozess eingehalten werden. Um die Vorschriften auch künftig zu erfüllen und den Betrieb zeitgemäss weiterführen zu können, bedarf es einer Erweiterung. Das Metzgercenter soll mit einem neuen Kühlkomplex und weiteren Lagerräumen ergänzt werden. Durch die Erweiterung der Lagermöglichkeiten kann die Anzahl der wöchentlichen Anlieferungen reduziert werden. Die Anzahl Schlachtungen darf gemäss den Vorgaben des Kantons nicht erhöht werden.

Erweiterung nur im nördlichen Teil des Areals möglich

Eine Erweiterung innerhalb der bestehenden baurechtlichen Möglichkeiten ist der Metzgerschaft aus betrieblichen Gründen nicht möglich, wie sie im Rahmen umfassender Variantenstudien nachgewiesen hat. Ein Ersatzneubau oder eine Aufstockung innerhalb des bestehenden Areals erforderten eine länger dauernde Einstellung des Betriebs, was den Fortbestand des Metzgercenters gefährden würde. Aus diesem Grund muss die notwendige Erweiterung im nördlichen Teil des Areals erfolgen, was die Einzonung und Rodung von rund 2300 m2 Wald bedingt. Nach Rücksprache mit den betroffenen kantonalen Ämtern – Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), Amt für Wald (KAWA) und Amt für Wasser und Abfall (AWA) – ist diese Zonenplanänderung grundsätzlich möglich. Umfassende Umweltprüfungen wurden ebenfalls im Rahmen der Vorabklärungen durchgeführt.

Rechtsgültige Planung bis 2020

In den letzten Monaten erarbeitete ein Team unter dem Lead des Planungsamtes einen Entwurf des Projekts. Die vorgesehene Erweiterung soll in Form einer Überbauungsordnung (UeO) verankert werden. Die Unterlagen zur neuen UeO «Lerchenfeld Nord» und zur Zonenplanänderung liegen vom 16. Mai bis 17. Juni 2019 zur öffentlichen Mitwirkung auf. Danach wird die Planung dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) zur Vorprüfung eingereicht. Anschliessend findet die öffentliche Planauflage statt. Der Beschluss der Zonenplanänderung und der Erlass der neuen UeO (nach Art. 88 Baugesetz) erfolgt in Kompetenz des Stadtrats und unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Überbauungsordnung wird vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Läuft alles wie vorgesehen, liegt Ende 2020 die rechtsgültige Planung vor. Für das Bauprojekt wird anschliessend ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt.

Geschichte des Schlachthofs Lerchenfeld

Im Jahr 1953 verlegte die Stadt Thun als Eigentümerin den Schlachthof vom Stadtzentrum an den heutigen Standort ins Lerchenfeld. Die «Metzgerschaft Berner Oberland und Thun und Umgebung» konnte 1964 im Baurecht ihr erstes Betriebsgebäude einweihen. Im Jahr 1992 gab die Stadt Thun die Führung des Schlachthofs an die Metzgerschaft ab. Im Jahr 2002 konnte die Metzgerschaft den Schlachthof von der Stadt Thun käuflich erwerben. Heute sind mit dem Metzgercenter mit Schlachthof, dem Lammbetrieb und dem Fischbetrieb drei Unternehmen im Lebensmittelbereich auf dem Areal ansässig.

 

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