Gemeinderat unterzeichnet Charta der Lohngleichheit
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist seit Jahren eine Selbstverständlichkeit in der Thuner Stadtverwaltung.
Mit der Unterzeichnung der «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» bekräftigt der Gemeinderat sein Engagement zur Lohngleichheit.
In Zusammenarbeit mit kantonalen und kommunalen Regierungsmitgliedern lancierte Bundesrat Alain Berset im Herbst 2016 die «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor». Mit der Unterzeichnung der Charta bekräftigen Behörden, die Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich umzusetzen – als Arbeitgebende, bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen oder als Subventionsorgane. Das Engagement soll ein Signal an öffentliche und private Arbeitgebende aussenden.
In der Stadtverwaltung Thun ist Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern seit vielen Jahren selbstverständlich. Das Lohnsystem mit seinen Lohnklassen, Lohnstufen und geschlechtsneutralen Funktionsbeschreibungen bildet die Basis zur Umsetzung der Lohngleichheit. Der Thuner Gemeinderat ist sich bewusst, dass die öffentliche Hand eine wichtige Vorbildfunktion hat und unterzeichnet die Charta.
Inhalt der Charta
Die Charta der Lohngleichheit sieht folgendes vor:
• Verwaltungsinterne Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann.
• Regelmässige Überprüfung der Lohngleichheit in der Verwaltung.
• Förderung der regelmässigen Überprüfung der Lohngleichheit in den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften.
• Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen des Beschaffungs- und/oder Subventionswesens durch die Einführung von Kontrollmechanismen.
• Teilnahme am Monitoring des eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann, welches das gemeinsame Engagement bündelt und sichtbar macht.
Gemeinderat definiert Massnahmen
Der Thuner Gemeinderat hat zur Umsetzung dieser fünf Punkte der Charta Massnahmen definiert.
Sensibilisierung: Die Mitarbeitenden sollen durch die regelmässige Publikation von Fachartikeln – zum Beispiel im Rahmen der Auswertung der Lohnrunde oder der Personalbefragung – sowie mittels Schulungen für Führungskräfte für Gleichstellungsfragen sensibilisiert werden.
Überprüfung der Lohngleichheit: Im Jahr 2020 soll die nächste Überprüfung der Lohngleichheit in der Thuner Stadtverwaltung stattfinden. Die letzte Überprüfung der Lohngleichheit liegt sechs Jahre zurück. Damals hat die von einer externen Firma erstellte Analyse gezeigt, dass die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Thun gewährleistet ist. Eine aktuelle Bestandesaufnahme soll den allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen.
Förderung der Lohngleichheit in nahestehenden Körperschaften: Die Stadt Thun will nahestehende Körperschaften über ihre Unterzeichnung der Charta informieren und sie unterstützen, indem sie die gemachten Erfahrungen mit ihnen teilt.
Beschaffungswesen: Im Beschaffungswesen soll von Unternehmen neu auch beim sogenannten «Einladungsverfahren» eine schriftliche Selbstdeklaration zur Lohngleichheit verlangt werden. Die Stadt Thun vergibt ihre öffentlichen Aufträge nur an Unternehmen, welche die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Dazu gehört auch die Lohngleichheit von Frau und Mann.
Teilnahme am Monitoring: Um geplante und bereits durchgeführte Massnahmen zur Förderung der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor aufzuzeigen, führt das eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann bei den Kantonen und grösseren Städten ein regelmässiges Monitoring durch. Dieses wird jedes Jahr aktualisiert. Der Gemeinderat hat das Personalamt beauftragt, jährlich an diesem Monitoring teilzunehmen.
Umsetzung der Gleichstellung als Dauerauftrag
Auch wenn die letzte Überprüfung der Lohngleichheit in der Thuner Stadtverwaltung sehr positiv war, will der Gemeinderat mit der Unterzeichnung der Charta und den definierten Massnahmen die Lohngleichheit weiter fördern. Verbesserungsmöglichkeiten sieht er beispielsweise in der Zahl der Frauen im oberen Kader der Thuner Stadtverwaltung (ab Lohnklasse 19). Hier hat sich zwar die Quote in den letzten acht Jahren von 25 % auf 35 % erhöht, eine weitere Steigerung ist jedoch erwünscht.