Wie die Stadt Thun informiert, beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat für den zusätzlichen Verfahrensschritt die erforderlichen Fristverlängerungen.
Thun an der Aare mit Schloss, Stadtkirche und dem Gebäude der AEK.
Thun an der Aare mit Schloss, Stadtkirche und dem Gebäude der AEK. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Am 15. Juni 2023 hat ein Initiativkomitee bei der Stadtkanzlei die Gemeindeinitiative «Für bezahlbare Wohnungen in der Planung Bläuerstrasse-Bostudenzelg (Bostudenzelg-Initiative)» und die Gemeindeinitiative «Für bezahlbare Wohnungen (Thuner Wohn-Initiative)» eingereicht.

In einem ersten Schritt muss der Gemeinderat die Gültigkeit dieser beiden Initiativen prüfen.

Bei dieser Prüfung stellten sich verschiedene Fragen, insbesondere zur Durchführbarkeit innert der in der Thuner Wohn-Initiative vorgegebenen Umsetzungsfrist und zur Eigentumsgarantie.

Verlängerung der Behandlungsfristen

Der Gemeinderat will dem Initiativkomitee Gelegenheit geben, zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen.

Er gewährt dem Initiativkomitee deshalb das rechtliche Gehör.

Da dieser notwendige Schritt zusätzliche Zeit beansprucht, stellt der Gemeinderat dem Stadtrat das Gesuch, die Behandlungsfristen gemäss Artikel 25 Absätze 1 und 2 der Stadtverfassung (StV) um jeweils sechs Monate zu verlängern.

Der Stadtrat befindet an seiner Sitzung vom 21. September 2023 darüber.

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