In Leissigen gilt neue Meldepflicht für Wärmeerzeugerersatz
Wie die Gemeinde Leissigen mitteilt, ist das neue Energiegesetz seit 1. Januar 2023 in Kraft. Die Meldepflicht bei Wärmeerzeugungsersatz ist nun obligatorisch.
Am 1. Januar 2023 ist das revidierte kantonale Energiegesetz in Kraft getreten. Neu gilt eine allgemeine Meldepflicht beim Wärmeerzeugerersatz.
Sofern Öl- oder Gasheizungen mit einem identischen System ersetzt werden, sind zusätzliche Anforderungen an die Energieeffizienz zu erfüllen.
Die Gemeinde prüft die Meldungen innerhalb von längstens 30 Tagen hinsichtlich Vollständigkeit und Gesetzeskonformität.
Prüfung der Nachweisunterlagen
Für die Prüfung der Nachweisunterlagen werden keine spezifischen Fachkenntnisse der Leitbehörde vorausgesetzt.
Die Leitbehörde kann die Prüfung eines GEAKs inklusive der Logdatei dem Amt für Umwelt und Energie per Zirkulation zuweisen.
Nach erfolgter Prüfung und positivem Entscheid stellt die Leitbehörde den Gesuchstellenden eine automatisch erzeugte Bestätigung des gesetzeskonformen Wärmeerzeugerersatzes aus.
Auf der gemeindeeigenen Webseite können weiterführende Informationen und Unterlagen zum Wärmeerzeugerersatz gefunden werden.