Grüne Uster erfreut über Abstimmungsresultat zum Spital Uster
Die Stimmberechtigten stimmen der Rechtsformänderung des Spitals Uster zu. Die Grünen Uster sind zufrieden mit dem Resultat der Abstimmung vom 15. Mai 2022.
Die Grünen Uster begrüssen das deutliche Ja zur Rechtsformänderung des Spitals Usters. Die Stimmberechtigten der zehn Zweckverbandsgemeinden würden sich damit klar zum Erhalt des Spitals bekennen. Der Zürcher Regierungsrat würde gut daran tun, dem Spital Uster mit der Spitalplanung 2023 definitive und unbefristete Leistungsaufträge zu erteilen.
Die Stimmenden haben sich am 15. Mai 2022 deutlich für die Rechtsformänderung des Spitals Uster ausgesprochen. Auch die Grünen haben diese befürwortet. Für sie war ausschlaggebend, dass die jetzige Abstimmungsvorlage gegenüber 2015 wesentliche Verbesserungen enthielt.
Gemeinden bleiben grösste Aktionäre
So werden die Gemeinden in der Aktiengesellschaft mindestens 60 Prozent der Aktien halten und damit auch die strategische Ausrichtung des Spitals massgeblich beeinflussen können. Private dagegen werden nicht mehr als einen Fünftel der Aktien besitzen können. Auch eine Dividendenausschüttung ist erst ab einer Eigenkapitalquote von 40 Prozent vorgesehen.
Weil die aktuelle Eigenkapitalquote des Spitals Uster noch deutlich darunter liegt, werden bis auf Weiteres keine Dividenden ausgeschüttet werden können. Die Aktiengesellschaft würde dem Spital Uster gemäss den Grünen eine stabile Trägerschaft garantieren, was in der aktuell anspruchsvollen Situation besonders wichtig sei.
Für die Grünen kommt das Ja zur Rechtsformänderung einem klaren Bekenntnis zum Spital Uster gleich. Sie erachten das Resultat angesichts der unsicheren Situation im Zusammenhang mit der regierungsrätlichen Spitalplanung 2023 als sehr wertvoll. Das Spital Uster gehört zu den mittelgrossen Spitälern im Kanton Zürich.
Es trägt damit zur gesamtkantonalen Patientenversorgung bei. Für die Region ist das Spital Uster laut den Grünen zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung unverzichtbar. Der Zürcher Regierungsrat müsse mit seiner Spitalplanung 2023 das Spital Uster deshalb zwingend erhalten. Definitive und unbefristete Leistungsaufträge seien dafür unerlässlich.