Neue Gemeindeordnung in Greifensee

Gemeinde Greifensee
Gemeinde Greifensee

Greifensee,

Die Überarbeitung der Gemeindeordnung ist notwendig, um die Verfassung der Gemeinde Greifensee mit dem Gemeindegesetz des Kantons Zürich in Einklang zu bringen.

Die ref. Kirche und Kirchgemeinde in Greifensee.
Die ref. Kirche und Kirchgemeinde in Greifensee. - Nau.ch / Manuel Walser

Die Überarbeitung der Gemeindeordnung ist notwendig, um die «Verfassung» der Gemeinde Greifensee mit dem neuen Gemeindegesetz des Kantons Zürich in Einklang zu bringen, welches seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist. Das Gemeindegesetz setzt dafür eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2021.

Prinzipiell orientiert sich die neue Gemeindeordnung an der Vorlage des Kantons Zürich. Es sind wenige grundsätzliche Änderungen vorgesehen, jedoch wurde die Chance genutzt, Bewährtes beizubehalten und Überholtes zu modernisieren und zu vereinfachen. Der Entwurf ist im Detail mit einer kommentierten synoptischen Gegenüberstellung der neuen und der bisherigen Gemeindeordnung dargestellt.

Änderungen gegenüber der bisherigen Gemeindeordnung

Die meisten Änderungen sind redaktioneller Natur und folgen den Empfehlungen des Kantons in der Mustergemeindeordnung (MuGO). Die wichtigsten Änderungen gegenüber der bisherigen Gemeindeordnung sind:

– Offenlegung der Interessenbindungen von Behördenmitgliedern.

– Anpassung der Finanzkompetenzen auf einen zeitgemässen und in vergleichbaren Gemeinden üblichen Rahmen.

– Abrechnungen über Ausgaben, die von den Stimmberechtigten an der Urne oder an der Gemeindeversammlung beschlossen worden sind, werden der Gemeindeversammlung nur noch zur Genehmigung vorgelegt, sofern eine Kreditüberschreitung vorliegt.

– Verzicht auf die vorberatende Gemeindeversammlung für alle Urnengeschäfte. Künftig wird gemäss den Vorgaben im Gemeindegesetz ein beleuchtender Bericht verfasst.

– Ermöglichung neuer Leitungsstrukturen in der Bildung.

– Aufführung aller eigenständigen und unterstellten Kommissionen.

Parallel zur Vernehmlassung läuft das kantonale Vorprüfungsverfahren. Die Erkenntnisse aus der Vernehmlassung und der Vorprüfung werden anschliessend in den Entwurf eingearbeitet. Der Gemeinderat prüft die Anpassungen und verabschiedet den überarbeiteten Entwurf für die vorberatende Gemeindeversammlung, welche voraussichtlich im Juni 2021 stattfindet.

Die Urnenabstimmung über die totalrevidierte Gemeindeordnung ist für den September 2021 geplant. Nach der Genehmigung durch den Regierungsrat soll die neue Gemeindeordnung auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten.

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