Uster: Bauarbeiten an der Pfäffiker-/Usterstrasse am 21. Juni 2021

Stadt Uster
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Greifensee,

Das 1,5 km lange Teilstück der Pfäffiker-/Usterstrasse zwischen Wermatswil und Pfäffikon ist in einem schadhaften Zustand und muss instandgesetzt werden.

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Wermatswil: Bauarbeiten an der Pfäffiker-/Usterstrasse beginnen am 21. Juni 2021. - Uster

An der Pfäffiker-/Usterstrasse zwischen Wermatswil und Pfäffikon ist das 1,5 km lange Teilstück in einem schadhaften Zustand und muss instandgesetzt werden.

Deshalb erneuert das kantonale Tiefbauamt zwischen den Einmündungen der Vordergasse und der Ruetschbergstrasse (siehe auch Plan) teilweise den Strassenkoffer, die Randsteine, den Fahrbahnbelag sowie Teile der Entwässerungsleitungen. Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 21. Juni und dauern bis Ende November 2021. Obwohl die Baustelle einen kleinen Teil auf Ustermer Gemeindegebiet betreffen, wird sich die Baustelle auf den Verkehr von und nach Wermatswil auswirken

Die Arbeiten werden etappenweise von zwei Baugruppen ausgeführt. Während der Bauarbeiten wird der Verkehr einspurig mit einer Lichtsignalanlage durch die beiden jeweiligen Baubereiche geführt. Innerhalb der verschiedenen Bauetappen sind die betroffenen Liegenschaften mit wenigen Ausnahmen erreichbar. Die Fussgänger und Velofahrenden werden lokal durch den Baustellenbereich geführt oder umgeleitet.

Mögliche Verschiebung der Haltestellen

Während der Bauzeit verkehrt die Buslinie 830 auf der regulären Strecke. Die Haltestellen «Faichrüti» und «Ruetschbergstrasse» werden zunächst normal bedient; je nach Baufortschritt müssen diese zeitweise verschoben werden. Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Fahrgastinformationen an den Haltestellen und in den Bussen.

Für die abschliessenden Belagsarbeiten muss aus Gründen der Einbauqualität und der Arbeitssicherheit voraussichtlich jeweils eine Fahrspur für den Verkehr komplett gesperrt werden. Diese Teilsperrung findet voraussichtlich im Herbst 2021 statt. Über den genauen Zeitpunkt und die damit verbundenen Verkehrseinschränkungen informiert das zuständige kantonale Tiefbauamt rechtzeitig.

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