Stadtverwaltung Wädenswil erfüllt Lohngleichheit
Wie die Gemeinde Wädenswil informiert, gilt der Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» für die Stadtverwaltung Wädenswil bereits seit vielen Jahren.

Dem Stadtrat, der Primarschulpflege sowie der Verwaltungsleitung sind faire Arbeitsbedingungen, welche auch eine transparente und geschlechtsunabhängige Lohngleichheit beinhalten, ein grosses Anliegen.
Der Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» gilt für die Stadtverwaltung Wädenswil bereits seit vielen Jahren.
Die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frau und Mann ist in der Praxis verankert und basiert auf einem geschlechtsneutral aufgebauten Lohnsystem.
Eine Überprüfung der Lohngleichheit wurde durchgeführt
Gestützt auf die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes und mithilfe des vom Bund zur Verfügung gestellten Analyse-Tools Logib wurde eine Überprüfung der Lohngleichheit durchgeführt.
Die Analyse wurde anschliessend durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer formell überprüft.
Die Revisionsstelle hält fest, dass die in der Analyse berücksichtigten 769 Mitarbeitenden, davon 567 (73,7 Prozent) Frauen und 202 (26,3 Prozent) Männer sowie alle Lohnbestandteile vollständig erfasst worden sind.
Die Anforderungen an die Lohngleichheit werden erfüllt
Sie stellt weiter fest, dass unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen (Ausbildung, Dienstalter und potenzielle Erwerbserfahrung) und den arbeitsplatzbezogenen Faktoren (betriebliches Kompetenzniveau und berufliche Stellung) die Frauen im Vergleich 0,8 Prozent mehr verdienen als die Männer.
Die statistische Toleranzschwelle des Bundes von maximal fünf Prozent ist somit sehr gut eingehalten.
Die Anforderungen an die Lohngleichheit gemäss Gleichstellungsgesetz werden damit in der Stadtverwaltung Wädenswil vollumfänglich erfüllt.