Fischenthal genehmigt Kredit für Grabaufhebungen in 2024
Wie die Gemeinde Fischenthal mitteilt, wurde ein Kredit in der Höhe von 15‘000 Franken für die Grabaufhebungen im Jahr 2024 genehmigt.
Gemäss der Bestattungsverordnung beträgt die Ruhefrist aller Gräber mindestens 20 Jahre.
Die Bepflanzung der Gräber kann mittels Grabverträgen geregelt werden.
Nach Ablauf der Verträge liegt die Kostenübernahme für eine Grünbepflanzung bei der Gemeinde.
Dies solange, bis sämtliche Gräber einer Reihe oder eines Feldes aufgehoben werden können.
Kosten der Grabräumungen 2024
Einige Gräber haben im Jahr 2024 ihre Ruhefrist erreicht und können gemäss den Grabverträgen aufgehoben werden.
Grabaufhebungen sind nicht Bestandteil des Werkvertrags vom 20. Dezember 2023 mit der Firma Spalinger AG, Zell.
Für das Jahr 2024 wurde für die Grabaufhebungen ein Betrag von 20'000 Franken budgetiert.
Gemäss Offerte der Firma Spalinger AG, Zell, ist für die anstehenden Grabräumungen mit Kosten von 15'000 Franken zu rechnen.
Grabaufhebung erfolgt im Verlaufe des Septembers 2024
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 14. Mai 2024 den Kredit in der Höhe von 15‘000 Franken für die Grabaufhebungen im Jahr 2024 genehmigt.
Die betroffenen Angehörigen werden im Verlaufe des Monas Juni 2024 schriftlich über die geplante Gräberaufhebung informiert.
Die Publikation zu den Gräberaufhebungen erfolgt im Juli auf der Webseite der Gemeinde.
Die Arbeiten zu den Grabaufhebungen sollen im Verlaufe des Septembers 2024 erfolgen.