Bäume und Sträucher an öffentlichen Strassen in Wallisellen
Um Gefahren zu verhindern und für Fussgänger und Verkehrsteilnehmende kein Hindernis darzustellen, wird die Mithilfe der Grundeigentümer und Hauswarte benötigt.
Indem die Bäume und Sträucher auf dem Grundstück laufend zurück geschnitten werden, kann ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit und auch zum einwandfreien Strassenunterhalt geleistet werden. Folgende Pflanzabstände sind gemäss der geltenden Gesetze zu den Strassengrenzen einzuhalten:
– Bäume aller Art: 4 Meter, gemessen ab Mitte Stamm.
– Andere Pflanzen: Ein Abstand, bei dem sie im Verlauf ihres natürlichen Wachstums nicht über die Strassengrenze hinausragen, es sei denn, sie würden üblicherweise unter der Schere gehalten; Sträucher und Hecken aber mindestens 50 cm.
Für das Ast- und Blattwerk von Bäumen ist ein Lichtraumprofil von 4.50 m Höhe bei Strassen und bei Fusswegen von 2.50 m einzuhalten. Zu beachten ist ferner, dass Bäume und Sträucher auch bei der Strassenbeleuchtung zurück zu schneiden sind, damit das Trottoir und die Strasse vollständig ausgeleuchtet werden kann.
Landwirte werden ersucht, auf Acker und Feld im unmittelbaren Bereich von Kreuzungen und Einmündungen keine «hochschiessenden» Pflanzen zu ziehen und keine hochgewachsenen Getreide (Roggen, Weizen, usw.) auszusäen. Selbst wenn die Sichtbehinderung nur wenige Wochen dauert, kann dies zu unnötigen Unfällen führen.
Die Verkehrsteilnehmenden und die Abteilung Tiefbau und Landschaft danken für die Unterstützung. Bei Fragen steht die Abteilung Tiefbau und Landschaft (044 832 64 10) oder der Leiter Unterhaltsdienst (044 832 62 80) gerne zur Verfügung.